329 von Bremen-Verden und das Hamburger Domkapitel legierten. Der Wismarer Rat wesend. Die Gäste waren urspriinglich fiir den 12. Mai nach Wismar geladen worden. Die Verzögerung der Einweihung war vermutlich dadurch veranlaBt, daB die Reparatur des Tribunalgebäudes nicht planmäBig abgeschlossen werden konnte. Die Einweihungsfeierlichkeiten umfaBten den Vorstellungen der damaligen Zeit gemäB Prozessionen, eine Predigt in der Marienkirche und eine Einweihungszeremonie imgroBen, „zu den Gerichtlichen offentliche audientien bewiedmeten Sahl“ des Tribunalgebäudes. Reichsrat Schering Rosenhane stellte das Tribunal vor, erlauterte den Anwesenden seine Funktionen und Aufgaben und weihte das Gericht imNamen der schwedischen Konigin ein. An Bengt Oxenstierna iibergab er „dass prtesidium und inspection iiber daB Königl. Tribunal’’’' und an David Mevius „die Direction der Gerichtlichen Händel bey dem Gericht und dessen Cantzley“. Prasident, Vizepräsident und Assessoren sprachen dann ihre Amtseide. In einer anschlieBenden Rede iiber „die importance und Wiirde deB fiirtrefflichen Regals, so durch daB privilegium de non appellando und die Macht ein höchstes Tribunal anzurichten“ deutete Mevius Grundsätze des zukiinftigen Tribunalprozesses an. Er widmete sich dabei besonders der zentralen Forderung nach schneller Abwicklung anhängiger Verfahren. Der ReichskammergerichtsprozeB sei langwierig gewesen; am Tribunal solle „mit wenigern und kurzern Terminen, geringern kosten und viel geschwinder“ verfahren werden.--^ Der Einweihungsakt wurde abgeschlossen durch Danksagungen der Stande „fur die Königl. gnädigste fursorge“, Trompetenfanfaren, Kanonensalut von den Wallen der Stadt und Musketensalven der Musketenkompanien. Am Abend folgte ein Bankett, das die Kommissare, wie von der Reichsregierung vorgeschrieben, ihren Gästen gaben. Nach den Feierlichkeiten teilte Rosenhane dem Reichskanzler niit, sie hätten in jeder Hinsicht der schwedischen Krone Ehre gemacht.^^^ Nach der Einweihung begann am 18. Mai die Verhandlungen der Kommissare mit den Ständevertretern iiber die Tribunalordnung. Sie wurden von Mevius geleitet, der von den Assessoren des Gerichts unterstiitzt wurde. Die bremisch-verdischen Vertreter erklärten einleitungsweise, daB sie die Entwiirfe Stuckes und Reinkings nicht erhalten hätten und daher iiber keine Instruktionen ihrer Stände zu Verhandlungen iiber die TribunalDr Heinrich Wördenhoff und Johannes Schlaff; Beschreibung des Actus Introductionis, vgl. FuBn. 217. Zum Verfahren unten Kap. 7.2.3. S. 361 ff. S. Rosenhane an A. Oxenstierna, datiert Wismar, den 20. Mai 1653; RA: E 696. von je zwei Dewar bei den Feierlichkeiten vollzählig an220 220 222
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