RB 24

327 Bremen-Verden und Wismar allerdings unter keinen Umständen zu einem Hindernis fiir die Abhaltung der Einweihungsfeierlichkeiten werden lassen. Ende April teilte Rosenhane dem Reichskanzler mit, die Vorbereitungen seien uberwiegend abgeschlossen. Nur nicht vorherzusehende Reaktionen der pommerschen Stände könnten jetzt noch die Durchfiihrung hindern.^®^ Dieser Ausspruch ist insoweit bedeutsam, als man von Seiten der TEK die pommerschen Stände fiir erheblich handlungskräftiger hielt als die uneinigen Stände Bremens und Verdens. Die Verhandlungen der BVEK mit den Ständevertretern iiber die Verteilung der Tribunalkosten zwischen Bremen-Verden, Wismar und dem Hamburger Domkapitel fanden Anfang Mai 1653 statt — zu einer Zeit, als gleichzeitig die Konflikte zwischen der Regierung in Stade und der Stadt Bremen zu militärischem Eingreifen Schwedens fiihrten.^^® Die Stände Bremens und Verdens entschuldigten sich und blieben den Verhandlungen fern. Mit dem Hamburger Domkapitel, das von seinem Syndikus Petrus Vogt und Dr. Wördenhoff vertreten wurde, fanden sie am 2. Mai und mit Biirgermeister und Rat von Wismar, vertreten durch Hermann Werner und Marcus Burmeister, am 10. Mai statt. Wegen des Ausbleibens der bremischen und verdischen Stände waren die Verhandlungsergebnisse natiirlich nur begrenzt. Die Verhandlungen mit dem Domkapitel ergaben, daB das Domkapitel erhebliche Schwierigkeiten hatte, sich an den Tribunalkosten zu beteiligen.^^^ Die BVEK erklärte aber dennoch in ihrer ebenfalls am 2. Mai ergangenen Resolution, das Domkapitel miisse unter alien Umständen zu den Kosten beitragen, da es von dem Oberappellationsgericht auch Nutzen habe.^^® Die Verhandlungen mit der Stadt Wismar eine Woche später blieben ebenfalls ergebnislos, da die Stadt der Entscheidung der Reichsregierung, sie solle sich an den Kosten beteiligen, kein Verständnis entgegenbrachte. S. Rosenhane an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 29. April 1653; RA: E 696. Bippen: Geschichte der Stadt Bremen 3 S. 79 ff. Die Reichsregierung wurde durch die BVEK und den Hofgerichtsdirektor von Höpken vertreten. Das Kapitel setzte nach eigenen Angaben jährlich nur etwa 5.000 Mark um. Die 14 Dörfer, die friiher dem Kapitel gehört hatten, unterstanden jetzt dem Herzog von Holstein. Das Kapitel war auch von Beitragen fiir das RKG befreit gewesen. Es setzte deshalb voraus daB es auch zukiinftig von derartigen Lasten befreit bleiben wiirde. Dem Domkapitel wurde auferlegt, zu neuen Verhandlungen ausreichend bevollmächtigte Gesandte zu entsenden, sobald eine entsprechende Ladung an die Stände erging. Protokoll vom2. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95 Nr. 3. Gouverneur Königsmarck muBte sie verlassen und aus Stade abreisen — vermutlich um personlich militarische Aktionen gegen die Stadt Bremen zu leiten. Olofsson: Efter westfaliska freden S. 433. — Die Delegation der Krone bestand aus Erskein und dem Hofgerichtsdirektor von Höpken. 212 213 214

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=