326 Schreiben der TEK veranlaBte die BVEK zur Weiterleitung der Ladung, und am 10. Mai war die Ständedelegation zur Abreise nach Wismar bereit.^®^ Die BVEK motivierte im iibrigen ihre Auslegung der Ladung an die Stände damit, daB die TEK in ihr die Anweisungen der Reichsregierung vom 30. März ausfiihrlich wiedergegeben babe und sie deshalb zu der Auffassung gelangt sei, daB auch diese Punkte erörtert werden sollten. Spater erklärte die BVEK auch, daB man in Stade die Kompetenzabgrenzung akzeptiere, die von der TEK in ihrem letzten Brief formuliert worden sei.^®- Neben der Kompetenzfrage wurden auch die finanziellen Dinge Gegenstand des Schriftwechsels der Kommissionen. Bremen-Verden hatte wie erwähnt bereits 600 Reichstaler als anteilige Reparaturkosten iibersandt. Die TEK hatte die weiteren Kosten am 4. April auf 1.000 Reichstaler berechnet,^®^ zu denen 500 Reichstaler fiir die Abhaltung der Einweihungsfeierlichkeiten kamen.^®^ Pommern hatte einen gröBeren Teil seines Kostenanteils schon umgehend gezahlt.^®^ Die BVEK konnte sich fiir ihre Säumnis nur damit entschuldigen, daB sich kein Geld in der Staatskasse befinde. Man verwundere sich dariiber, daB Schering Rosenhane, der ja Mitglied der BVEK und deshalb iiber die Kassenlage informiert sei, dies nicht verstehe.^®® Bremen-Verden waren diese und weitere finanzielle Lasten wegen des Tribunals jedoch von der Reichsregierung auferlegt worden,^®^ und die BVEK versprach, sofort nach Eingang von Mitteln laufend zu zahlen.-®® Die TEK wollte das Ausbleiben der Gelder aus Vgl. Orwegens Bericht unten FuBn. 217, der die Abreise auf den 8. Mai datiert. — Nach der BVEK war die Ladung eigentlich fehlerhaft. Ihrer Ansicht nach hätten den Ständen von Bremen und Verden getrennte Ladungen zugestellt werden miissen. 202 BVEK an die TEK, datiert Stade, den 10. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 201 Nr. 3. TEK an die BVEK vom 4. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. — Die BVEK legte diese Bemerkung so aus, daQ auf jede Provinz 500 Reichstaler entfallen sollten, und schloB daraus, daB Bremen-Verden wegen seiner Zahlung von 600 Reichstalern schon mehr als eigentlich erforderlich gezahlt hätte; BVEK an die TEK vom 22. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr.3. 2#4 TEK an die BVEK, datiert Wismar, den 18. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Die pommersche Regierung zahlte bis Mai 1653 1.600 Reichstaler fiir das Tribunalgebäude und die Einweihung, die bremische 1.300 Reichstaler. TEK an Bremer Gouverneur und Regierung, datiert Wismar, den 9. September 1654; StAStade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. BVEKan die TEK, datiert Stade, den 2. Mai 1653; StAStade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Zu den jährlichen Beiträgen Bremen-Verdens, Wismars und des Flamburger Domkapitels waren nämlich 250 Reichstaler hinzuzurechnen fiir anteilige Fleizungskosten und sonstige Auslagen. KMt an die BVEK vom 16. April 1653; RA: RR. — Vgl. TEK an die BVEK vom2. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 208 BVEK an die TEK, datiert Stade, den 10. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. —Am6. Mai 1653 wurden 700 Reichstaler durch Albrecht Stockmann in Hamburg bezahlt. Abrechnung vom 1. Januar 1657; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 2. 203 205 206 207
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