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324 Vertreter sollten nach der Einweihung in loco Judicij Summi mit der TEK zusammentreffen und den Kommissaren ihre Gedanken zu den ProzeBordnungsentwiirfen von Johann Stucke und Dietrich Reinking, die den Ständen mitgeteilt worden seien,^®® erläutern. Die Vertreter hätten zudem Vollmachten der heimischen Stände mitzufiihren, die sie zu endgiiltigen Stellungnahmen in dieser Sache berechtigten. Die vorgebrachten Gesichtspunkte seien von David Mevius und den Assessoren des Tribunals durchzusehen und in den definitiven Entwurf einzuarbeiten, der danach der Reichsregierung zur Approbation und Konfirmation zu iibersenden sei. Das Ausbleiben der Bremer Mittel fiir die Reparatur des Tribunalgebäudes und die neuen Instruktionen aus Stockholm zwangen also die TEK, die Einweihung bis zum Eintreffen neuer Anweisungen aus Stockholm zu verschieben.^®- Die BVEK reagierte heftig auf die Begriindung, die fehlenden Bremer Gelder seien der AnlaB. Sie meinte, die wahren Griinde seien andere, beispielsweise Krankheit des Vizepräsidenten MeDas eigentliche Motiv diirften die Instruktionen der Reichsregierung vomMärz gewesen sein, die zu umfassend waren, als daB sie während der kurzen Frist hätten ausgefiihrt werden konnen.^^^ AuBerdem rechnete die TEK mit Opposition der Stände. Aus Pommern wurden Einwendungen gegen die Regelung der Berufungs- und Entlohnungsfragen und gegen die Tribunalordnung erwartet. Das gröBte Problem sah die TEK weiterhin in der Frage der Finanzierung des Tribunals. Die ergänzenden Instruktionen der Reichsregierung vom 30. März gingen bei der BVEK gleichzeitig mit dem Schreiben der TEK ein.^^^ Die BVEK wurde instruiert, Vertreter Bremens, Verdens, der Stadt Wismar 191 193 vius. Tatsachlich hatten die Stände von Bremen und Verden diese Entwiirfe nicht erhalten. Die Griinde sind unbekannt; möglicherweise liegt die Erklärung in den schlechten Beziehungen der TEK und der BVEK. Auch die BVEK und der Vizegouverneur von Pommern wurden durch Schreiben vom 30. März 1653 angewiesen, die Stände iiber die von der Reichsregierung vorgeschlagene Konferenz in Wismar nach der Einweihung zu unterrichten. Die BVEK und der Vizegouverneur sollten im iibrigen fur die Befolgung der Schreiben der TEK an die Stände in dieser Sache sorgen. KMt an die BVEK vom 30. März 1653; StAStade: Rep 5 a, Each 95, Nr. 3. Nicht in RA: RR. Gedruckt bei DXhnert: Sammlung III S. 11 ff. 192 XEK an die BVEK, datiert Wismar, den 10. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Each 95, Nr. 3. 193 BVEK an die TEK, datiert Stade, den 22. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95 Nr. 3. Weiterer Schrifrw'echsel hierzu mit der BVEK datiert W'ismar, den 28. April 1653; StA Stade a.a.O. 190 . . och ändock jag hade förment i tillkommande neka göra däruppå (introductionen) en begynnelse, såsom och till thän tiden the som där till höra, wore föreskrefne, män äffter K Mts sidste breff som ankom, ähr thet till en annan tid upskutit“. S. Rosenhane an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 15. April 1653; RA: E 696. KMt an die BVEK vom 30. März 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95 Nr. 3. Dähnert: Sammlung III S. 11 ff. 194 •1 • 195

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