322 tionen bei, die Pascovius auf seiner Reise nach Stockholm erwirkt hatted®- Aus ihnen *®® ergibt sich, daB samtliche Anregungen von Pascovius, die iiberweigend finanziellen Fragen vor allem der Entlohnung des zukiinftigen Tribunalpersonals galten, von der Reichsregierung aufgegriffen wurden. So wurde Bengt Oxenstiernas Präsidentengehalt auf 4.000 Reichstaler festgesetzt, die von den Mitteln genommen werden sollten, aus denen „das zu Wismar introducirende Generale Directoriumsein entrement wird erlangen“.^®^ Weiter wurde bestätigt, daB die Vollmachten fiir die Richter und Bediensteten hinsichtlich der Bezahlung ab 1. Januar 1653 in Kraft sein sollten.*®^ Die Effekten des bremisch-verdischen und pommerschen Personals sollten mit Schiffen nach Wismar transportiert werden, die vom Heimatgouvernement zur Verfiigung zu stellen waren. Pascovius’ Berichterstattung — die mit Lillieström abgestimmt war ■ wurde durch Nachrichten von Rosenhane iiber die Zahlungsschwierigkeiten Pommerns und Bremen-Verdens erganzt; diese Informationen diirften die Stellungnahme der Reichsregierung wesentlich beeinfluBt haben. Fehlten der Staatskasse die nötigen Mittel, muBte bei der Finanzierung die Hilfe der Stände in Anspruch genommen werden, deren Widerstand — wie schon die Verhandlungen des Jahres 1649 gezeigt hatten — hart werden wiirde. Die Regierung sah sich deshalb jetzt zu einem KompromiB gezwungen. Präsident und Vizeprasident sollten „nun und in kiinftigen Zeiten“ aus schwedischen Haushaltsmitteln bezahlt werden. Zudem wiirde den Ständen und Einwohnern der Provinzen ex specialia gratia das lange erstrebte Nominierungs- und Präsentationsrecht fiir die Assessorenstellen gewährt werden. Dieses Präsentationsrecht sollte aber erst bei zukiinftigen Erledigungen der schon besetzten Assessorenstellten eingreifen. Die von den jeweiligen Provinzialständen vorzuschlagenden Kandidaten miiBten „in den Rechten und Processen geubte qualificirte Leute“ sein. Fiir eine freie Assessorstelle sollten zwei Kandidaten benannt werden. Präsident und Vizepräsident hatten sich iiber ihre Fähigkeiten zu äuBern und die Reichsregierung dann einen zu ernennen. 186 S. Rosenhane an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 15. April 1653; RA: E 696. KMt an die Regierung in Pommern, an die BVEK und an die TEK, Kgl. Deklaration und Instruktion an die TEK sowie eine Präliminar- und Interimsinstruktion an das Tribunal, alles vom 30. März 1653; RA: RR. Deklaration und Instruktion an die TEK vom 30. März 1653, Punkt 1; RA: RR. — Fiir die Reichsregierung war also im Fruhjahr 1653 das Generaldirektoriat mit dem Tribunal als einem der Bestandteile noch aktuell. 185 Deklaration und Instruktion an die TEK vom 30. März 1653, Punkt 2; RA: RR. Alternativ war fiir den Transport eine Entschädigung zu zahlen, die von der TEK festzusetzen war. Deklaration und Instruktion an die TEK vom 30. März 1653, Punkt 3; RA: RR.
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