320 nannt hatte.^^^ Rosenhanes Befiirchtungen, die Königin habe insoweit ihre Meinung geändert, erwiesen sich auch später als richtig. Die Reichsregierung erhielt dann aber wahrscheinlich gleichzeitig durch die BVEK und durch Rosenhane Kenntnis von der Berufung Vogts und genehmigte sie mit riickwirkender Kraftd^^ In der Frage der Räumlichkeiten des Gerichts scheinen Rosenhane und Oxenstierna der Arbeit der TEK vorgegriffen und eine Lösung eingeleitet zu haben. In der Instruktion vom 11. September 1652 war die Kommission beauftragt worden, mit dem Rat von Wismar iiber eine vorläufige Inanspruchnahme von Räumen im Rathaus oder anderweitig zu verhandeln. In einem Schreiben an die Königin vom Winter (und vermutlich Dezember) 1652 hatte Rosenhane die friihere Residenz des mecklenburgischen Herzogs in der Stadt, den Mecklenburger Hof, als geelgnetes Gebäude erwähnt, das allerdings fiir nicht unerhebliche Kosten repariert werden miisse.^’^ Die umgehende Stockholmer Reaktion auf diesen Vorschlag war positiv. Am 15. Januar 1653 ging deshalb ein Schreiben an den Kammerpräsidenten von Pommern, Rehnskiöld, ab, nach dem die Kosten fiir die Reparatur des Gerichtsgebäudes aus pommerschen und bremischen Haushaltsmitteln bezahlt werden sollten. Rehnskiöld wurde befohlen, mit dem Gouvernement von Bremen-Verden oder dem Präsidenten Alexander Erskein Verbindung aufzunehmen und danach aus der gemeinsamen Kasse der Provinzen Mittel anzuweisen, damit „nötige Logiementer zur Haltung des Gerichts auch verwahrung der einkommenden Acten und Documenten repariret und angefertigt werden können“.^'^^ Nach schwedischer Ansicht war also die finanzielle Ausstattung des zukiinftigen Gerichts eine interne Provinzfrage, die nach Möglichkeit mit lokalen Finanzmitteln zu lösen war. Rehnskiöld wies den pommerschen Anteil der Mittel an und forderte die iibrigen Anteile von den jeweiligen Provinzialregierungen ein.^'® Die . . Doct. Vogten dazu vorgeschlagen undt wie . . . wir vermercken, ist derselber nun mehr auch zu sothane Charge vociret worden“. BVEK an KMt, datiert Stade, den 1. April 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Each 95, Nr. 3. —S. Rosenhane an KMt, datiert Wismar, den 2. April 1653; RA: Skrivelser till Konungen, Kristinas tid. KMt an die TEK vom 23. April 1653, RA: RR. Unbekannt ist, ob Rosenhane von der Eignung des Gebäudes bei einem Besuch in Wismar oder durch Mitteilungen Dritter erfahren hat. KMt an Rehnskiöld vom 15. Januar 1653; RA: RR. Königsmarck an Bengt Oxenstierna, datiert Stade, den 2. März 1653 (Konzept); StA Stade: Rep. 5 a. Each 95, Nr. 3. Die praktische Durchfiihrung der Reparaturen wurde dem Rentmeister in Wismar Johan Abraham Remer iibertragen. — Ende Eebruar 1653 waren die Reparaturen weder an den Gerichtsräumlichkeiten noch an der Präsidentenwohnung begonnen worden. Bengt Oxenstierna an Königsmarck, datiert Wismar, den 22. Eebruar 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95, Nr. 3. X71 «•
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