319 Auswahl der Richter keine primäre Bedeutung habe. Eine Beschränkung der Rekrutierung von Richtern auf Bremen-Verden wiirde die Wahl von Kandidaten erheblich erschweren. Rosenhane hatte seine bisherigen Instruktionen hinsichtlich der Assessorenwahl so ausgelegt, daB die Herzogtiimer ein Recht auf Auswahl der Kandidaten haben sollten. Er hatte Alexander Erskein mehrfach daran erinnert und ihn um Vorschläge gebeten. Erskein hatte jedoch geantv/ortet, daB er auBer Vogt keine weiteren Vorschläge machen könne. War nun die Ernennung aller Assessoren bis zur Einweihung nicht möglich, muBte man sich nach Rosenhanes Ansicht mit den schon ernannten behelfen, bis die Reichsregierung weitere MaBnahmen ergriff. Rosenhane regte bei der Regierung an, die Königin möge die Nationalitatenforderung, die in dem Schreiben an die BVEK formuliert worden war, aufgeben. Er ging zugleich auf das Problem eines Prasentationsrechts der Stände bei der Ernennung von Assessoren ein. Wie oben erwähnt war die Königin gegeniiber derartigen Forderungen eindeutig abweisend — eine Ansicht, die Rosenhane teilte. Sah man davon ab, daB die deutschen Reichsstände die Ernennungen beim RKG beeinfluBten, waren derartige Präsentationsrechte nicht iiblich. Nach Rosenhane war als eine negative Folge der Einfiihrung einer Präsentation zu erwarten, daB sich die Assessoren in zwei Gruppen, eine pommersche und eine bremisch-verdische, spalten könnten. Diese Gruppen wiirden die jeweils aus der eigenen Provinz stammenden Sachen bearbeiten und sich als „patroni‘''‘ ihrer Provinz gebärden. Rosenhane riet deshalb von der Abtretung des königlichen Ernennungsrechts an die Provinzialstände ab und schlug seinerseits vor, der TEK die Auswahl von Kandidaten unabhängig von ihrer Herkunft, aber unter Bevorzugung von Kandidaten aus den schwedischen Gebieten freizustellen.^®^ Der Grund fiir Rosenhanes ausfiihrliche Behandlung dieser Fragen lag letztlich in den unklaren Wendungen der Reichsregierung in dem oben erwähnten Schreiben an die BVEK, die von „vocir- und bestallung“ der bremisch-verdischen Assessoren „auf einer oder anderen wegh“ sprachen.^"” Ein weiterer Grund zur Unruhe ergab sich fiir Rosenhane auch daraus, daB die TEK schon Ende März/Anfang April mit Vogt Vorvereinbarungen getroffen und ihn zum Assessor er168 Rosenhane an Königsmarck vom 28. Marz 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95, Nr. 3. „utwaldeste och lardeste män ehwar hälst som the kunde wara födde, dock prefererandes E.K.M:tz egne Undersåtare fram för andra". Rosenhane an KMt, datiert Wismar, den 2. April 1653; RA: Skrivelser till Konungen, Kristinas tid. — Vgl. Böhme: Staatsfinanzen S. 123. KMt an die BVEK vom. 12. März 1653; RA: RR. 169 170
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