316 Vorbereitungen fiir das Gericht getroffen worden. Nach Eingang der durch Pascovius iibermittelten Regierungsinstruktionen iibernahm Rosenbane jedoch die Initiative und unterrichtete nach Oxenstiernas Ankunft in Wismar die BVEK mit Schreiben vom 28. Januar 1653 iiber den Beginn der Arbeiten in der TEK. Im Friihjahr 1653 muBte Pascovius noch vor dem ersten Zusammentreffen der Kommissionsmitglieder erneut nach Stockholm reisen. Die Instruktion der TEK enthielt zwar eine Bestimmung, die Kommission könne sich durch Pascovius „alle beschaffenheiten Ihrer Verrichtung halber oder woriiber sie fernere declaration von nöthen iiberbringen und referiren lassen“.^'*® Lillieström und Pascovius waren jedoch schon wahrend des Herbstes auf einige Fragen gestoBen, die in der urspriinglichen Instruktion nicht beantwortet waren. Beispielsweise war fiir den Präsidenten kein Gehalt bestimmt, das Problem der Räumlichkeiten fiir das Gericht nicht gelöst und die Frage der ProzeBordnung nicht beantwortet worden. Eine Klärung dieser Punkte im Sinne des von Lillieström und Pascovius vertretenen pommerschen Standpunktes konnte am sichersten erwartet werden, wenn Pascovius der Reichsregierung persönlich seine Aufwartung machte. Wahrscheinlich ist, daB Lillieström und Pascovius deshalb schon imJanuar Plane fiir eine Reise nach Stockholm machten. Jedenfalls teilte Rosenhane am 12. Februar 1653 Axel Oxenstierna mit, daB Pascovius auf demWeg nach Stockholmsei. Selbstverständlich unternahm Pascovius seine Reise nicht ausdriicklich, um weitere Instruktionen zu den ungelösten Tribunalsfragen zu erbitten; hierin hätte eine Desavouierung der TEK gelegen, die ihre Arbeit noch nicht formell aufgenommen hatte. Den offiziellen AnlaB bildete vielmehr die kritische Lage, in die die Grenzverhandlungen mit Brandenburg, an denen Pascovius als Sekretär der schwedischen Grenzkommission teilnahm, im Winter geraten waren und die nur durch neue Instruktionen aus Stockholm iiberwunden werden konnte; schlieBlich tiberbrachte Pascovius der Reichsregierung noch wichtige Unterlagen iiber die Lizentergebnisse.^^^ Pascovius’ Reise wurde von Rosenhane gebilligt, der zudem dessen Teilnahme an den Arbeiten der TEK fiir so unerlaBlich hielt, daB er den Reichskanzler bat, fiir Pascovius’ möglichst sofortige Riickreise zu sorS. Rosenhane an die BVEK, datiert Liibeck, den 28. Januar 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Each 95 Nr. 3. Punkt 14 der Instruktion fiir die TEK vom 11. September 1652; RA: RR. Rosenhane an Axel Oxenstierna, datiert Liibeck, den 12. Februar 1653; RA: E 696. Olofsson: Efter westfaliska freden S. 420. — Vgl. KMt an die Grenzkommission vom 5. März 1653; RA: RR. —Die Kommission erhielt nach Pascovius’ Berichterstattung am 8. und 10. März neue Instruktionen, die eine gliickliche Beendigung der Grenzverhandlungen am 4. Mai 1653, also nur wenige Wochen vor der Einweihung des Tribunals möglich machten. Siehe Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 137 f. 150 150
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=