315 Anweisungen veranlaBt waren. Die Reichsreglerung betonte, daB man jetzt Mevius so schnell wie möglich von seinen Stralsunder Aufgaben lösen und ihmso den UmzugnachWismar ermöglichen miissed^^ Aus diesem Grunde wurde ihm zugleich eine Ladung zum Amtsantritt ubersandtd^- Bengt Oxenstierna war schon wahrend des Herbstes iiber sein neues Präsidentenamt unterrichtet worden, stand diesem Auftrag aber skeptisch gegeniiber. Seine Zuriickhaltung wird, wie schon friiher angenommen worden ist, ihren Grund in Befiirchtungen gehabt haben, den Investiturauftrag vor der Vollendung verlassen zu miissend^^ Ein zweiter Grund mag in den wirtschaftlichen Bedingungen des Wismarer Amtes gelegen haben. In einem Schreiben an Pascovius deutete Oxenstierna an, daB er gern wissen wolle, wie groB sein „tractament“ fiir das neue Amt sein wiirde.^^^ Diese Frage war namlich von Seiten der Reichsregierung noch nicht beantwortet worden. Imiibrigen hatte Rosenhane den Verdacht, daB Oxenstierna sich nicht ohne ausdriickliche Anweisung der Reichsregierung zur Aufnahme der Kommissionsarbeit in Wismar einfinden wurde. Diesen Verdacht teilte er Pascovius mit, der den Reichskanzler benachrichtigte.^^^ Nach Eingang des schon erwähnten königlichen Schreibens vom 10. Dezember 1652 begab sich Oxenstierna jedoch umgehend nach Wismar und kam dort im Januar 1653 an.^^® Damit war endlich eine weitere Voraussetzung fur eine offizielle Arbeitsaufnahme der TEK erfiillt, deren Aufgaben bisher informell durch Kontakte zwischen Rosenhane und Pascovius erledigt worden waren. Im Winter 1652/53 wurde schlieBlich das zweite Liibecker Treffen mit den Polen beendet,^^" und Rosenhane konnte sich danach voll der Einrichtung des Tribunals widmen. Bis zum Jahreswechel 1652/53 hatte der Schwerpunkt der Einrichtungsarbeiten in Pommern gelegen; in Bremen-Verden waren keinerlei „zumahle Wlhr solches Oberappellationsgericht daselbst erster Tage introduciren zu lassen entschlossen.“ KMt an Lillicströmvom 10. Dezember 1652; RA: RR. '■*- KMt an Mevius vom 10. Dezember 1652; RA: RR. Olofsson: Efter westfaliska freden S. 387. — Vgl. KMt an Bengt Oxenstierna vom4., 10. und 18. Dezember 1652; RA: RR. Pascovius hatte diese Frage im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Instruktion bei der Königin zur Sprache gebracht, sie hatte sie aber unbeantwortet gelassen. Jetzt hatte er an Gyldenklou und Schwalch, die beiden Sekretäre der Kanzlei, geschrieben und eine Stellungnahme der Reichsregierung erbeten. Pascovius an Axel Oxenstierna, datiert Stettin, den 7. Dezember 1652; RA: E 681. Pascovius an Axel Oxenstierna, datiert Stettin, den 21. Dezember 1652; RA: E 681. Bengt Oxenstierna an H. C. von Königsmarck, datiert Wismar, den 23. Januar 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95, Nr. 3. Während des Winters 1653 war Oxenstierna in einem Gasthof in Wismar einquartiert und wartete auf die Wiederherstellung seiner zukiinftigen Wohnung; Bengt Oxenstierna an Königsmarck, datiert Wismar, den 22. Februar 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95 Nr 3. Olofsson: Efter westfaliska freden S. 387. — Stille: Schering Rosenhane S. 67. 146
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