308 Vertretern bei der Krönung Königin Christinas im Herbst 1650 stattd®” Die Stadtvertreter iibergaben der Reichsregierung einleitungsweise ein Memoriald®® das die Konfirmation der Privilegien in den Vordergrund stellte. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Reichsregierung bereits entschieden, daB die Stadt wegen ihrer zentralen Lage der Sitz des neuen Oberappellationsgerichtes werden sollte. Die Gerichtsfrage wurde bei Verhandlungen zwischen Johan Adler Salvius und den Stadtvertretern am 12. Dezember 1650 angeschnitten.^®® Dabei ging es jedoch in erster Linie um praktische Probleme. Salvius fragte u. a. nach Möglichkeiten, das friihere fiirstliche Haus in Wismar — den Mecklenburger Hof — fiir das Gericht nutzbar zu machen. Die Stadt hielt das Gebäude fiir an sich geeignet, wies aber darauf hin, daB der mecklenburgische Herzog seinerseits darauf Anspriiche geltend machte. Die Stadt erklärte, daB sie im Prinzip mit der Griindung des Gerichts in Wismar einverstanden sei. Sie brachte jedoch die dringende Forderung vor, sie nicht zu den Kosten des Gerichts heranzuziehen. Sie meinte damit nicht nur die Kosten der Instandsetzung des Tribunalgebäudes, sondern generell alle Kosten, die das Oberappellationsgericht verursachen konnte.^^® Die Verhandlungen wurden durch eine Resolution der Reichsregierung vom 9. Januar 1651 abgeschlossen.^^^ Ahnlich wie in den Resolutionen an die pommerschen und bremisch-verdischen Stände erklärte die Regierung, daB die Tribunalsfragen mit der Stadt durch eine besondere Kommission erörtert werden sollten. Die Ernennung dieser Kommission lieB dann aber noch etwa zwei Jahre auf sich warten.^^- 7.2.1.2. Die Einrichtung des Oberappellationsgerichts (September 1652—Mai 1653) Wie oben erwähnt stand nach dem Niirnberger RezeB Juni 1650 im Verhältnis zumKaiser noch die wichtige Frage der Lehnsinvestitur der schwedischen Krone aus, die die Voraussetzung fiir die Reichsstandschaft Schwedens bildete.^^^ Im Sommer 1652 meinte man in Stockholm, daB diese Die Anwesenheit von Deputierten der Städte in Pommern und Bremen sowie Wismars wurde im Rat am 27. September 1650 bekanntgegeben; SRP 1650 S. 316. Das Memorial ist vom 17. August 1650 datiert; RA: Wismarensia vol. 44. — Vgl. SRP 1650 S. 505 FuBnote 1. 109 sj^p 1550 s. 504 ff. — Die Deputation bestand aus Dr. Arnold Böddeker und Hermann Werner. “ö SRP 1650 S. 506 f. Kgl. Resolution vom9. Januar 1651; RA: RR. Siehe unten Kap. 7.3.3. S. 410 ff. Zu diesem Zweck war Matthias Biörnklou in Wien seit 1651 akkreditiert gewesen. 107
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