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290 Pommerns sowie Biirgermeister und Rat von Wismar, Stralsund und Stettin trafen Mafinahmen fur Gesandschaften nach Stockholm zur Wahrnehmung der jeweiligen lokalen Interessen.® Die Königin bereitete sich vor, indem sie die mit deutschen Fragen am besten vertrauten Personen nach Schweden zuriickrief. Reichsrat Johan Adler Salvius wurde gegen seinen Willen zur Teilnahme an der Reichsratsarbeit in Stockholm gezwungen.® Nach dem FriedensschluB wurden auch örtliche Sachverständige nach Stockholm beordert: Aus Pommern Johan Nicodemi Lillieström und aus Bremen-Verden Nicolaus Höpked® Die Deputationen der Provinzialstände und Städte trafen 1649^^ und 1650^^ in Stockholm ein. Die kompromiBlosen Forderungen der Stände nach Bestätigung ihrer Privilegien reizten die Königin sichtlich.^^ Die Aufwartungen der Deputationen fuhrten zu königlichen Resolutionen, die in allgemeinen Wendungen die schwedische Einstellung zu den angesprochenen Problemen darlegten. Die Königin war jedoch der Ansicht, daC Verhandlungen iiber die zukiinftige Verwaltung der Provinzen nicht in Stockholm gefiihrt werden sollten. Es wurden deshalb besondere Kommissionen ernannt, die in den verschiedenen Provinzen die erforderlichen Verwaltungsorgane einrichten sollten, deren Vorschläge jedoch der Reichsregierung zur weiteren Veranlassung vorzulegen waren. Eine derartige Kommission wurde fiir Pommern imSeptember 1649 ernannt und Johan Oxenstierna zu ihrem Vorsitzenden berufen (Pommersche Einrichtungskommission, PEK).^^ Eine entsprechende Kommission wurde fiir Bremen-Verden nach AbschluB der Niirnberger Verhandlungen am 24. Januar 1651 eingesetzt (Bremisch-verdische Ein- ® Der Sekretär bei der pommerschen Reglerung in Stettin, Friedrich Pascovius, teilte schon im Februar 1648, also noch vor der Unterzeichnung des Satisfaktionsvertrages in Osnabriick, mit, daB die pommerschen Stände, „so bald es nuhr zum SchluBe kehme“, eine Gesandtschaft nach Stockholm schicken wurden, um iiber Fragen zu verhandeln, die sich aus der damaligen Lage ergaben. — Pascovius an Axel Oxenstierna vom 3. Februar 1648; RA: E 681. — Zu Bremen-Verden Böhme: Staatsfinanzen S. 73. ® Lundgren: Salvius S. 301 ff. KMt an Nicolaus Höpke vom 9. November 1648; RA: RR. — Vgl. ZetterQvist: Grundläggningen S. 111 f. Böhme: Staatsfinanzen S. 47 f. — KMt an Lillieström vom 11. November 1648; RA: RR. —Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 112. Bremen, Verden und Pommern sowie Stralsund. Bremen, Wismar und Stettin. Am 5. September 1649 sagte sie iiber die Arbeit des vergangenen Sommers im Rat: „det hafver warit nogh att giöra mädh dhe Pommersches och Bremisches deputerade. Vore det en gång inrättatt, schulle der mädh inthet vara sedan så stort att giöra.“ SRP 1649 S. 243. Zu Mitgliedern ernannte die Regierung den kiirzlichen ernannten Generalgouverneur Carl Gustaf Wrangel sowie J. N. Lillieström; KMt an Oxenstierna, Wrangel und Lillieström vom 28. September 1649; RA: RR. Die Instruktion fiir die Kommission datiert vom27. September 1649.

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