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276 larisierung der Stifter gelungen. fur Friedrich in irgendeiner Form Schadensersatz zu erwirken. Anfänglich wurden insoweit territoriale Forderungen erhoben. Sie wurden jedoch, besonders von Seiten des Kaisers, völlig abgewiesen.^^^ Im Friedensinstrument des Kaisers vom April 1647 blieben sie mit der Begriindung unerwähnt, daC aus seiner Sicht die Bremer Frage keinen AnlaB zum Aufschub des Friedensschlusses mit Schweden biete.^^^ Reinking versuchte durch Aufwartung bei verschiedenen Gesandten fiir Friedrich positive Ergebnisse zu erzielen. von Trauttmansdorff erklärte ihm, die Forderungen wurden zu spät vorgebracht. Am 1. Juli deutete von Trauttmansdorff jedoch an, daB als Entschädigung einzig eine Geldleistung in Frage käme.^^^ Reinking griff diese Andeutung auf, und es gelang ihm, eine Zahlungsverpflichtung des Kaisers iiber 100.000 Reichstaler zu erwirken.Hieriiber schloB er eine Vereinbarung mit dem Kaiser ab, ohne die Einwilligung Friedrichs abzuwarten.^^' Ein nicht unwesentlicher AnlaB zur Beendigung der Verhandlungen hatte sich daraus ergeben, daB der Bruder Friedrichs, der dänische Prinz Christian, gestorben war und Friedrich deshalb nach dem Tode Christians IV. vermutlich dänischer Regent werden wiirde.^'*® Dadurch wurden, meinte man, Äquivalenzerwägungen gegenstandslos werden. Nach dem Tode Christians IV. am 28. Februar 1648 wurde Friedrich dann auch zumdänischen König gewählt.^'*® Der Stadt Bremen waren im Vorvertrag vom 8. Februar 1647 nur die Rechte zuerkannt worden, die die Stadt legitime erworben hatte. Das bedeutete, daB das kaiserliche Privileg von 1646 iiber die Reichsstandschaft von der schwedischen Seite fiir nichtig angesehen wurde. In der einschlägigen Klausel des kaiserlichen Friedensvorschlages vom Juni 1647 wird statt dessen gesagt, daB „prdesens snus Status, Libertas Jura & PriReinking fiel deshalb die Aufgabe zu. 142 Der Artikel iiber diese Frage und das Abtreten des Territoriums an Schweden wurde unverändert in den endgiiltigen Vertragstext iibernommen. Neue Formulierungen wurden dagegen hinsichtlich der Stadt Bremen und des Hamburger Domkapitels vereinbart. —Lorenz: Erzstift Bremen S. 162 und 210 ff. Lorents: Brömsebrofreden S. 133 ff. Lorenz: Erzstift Bremen S. 167 ff. Lorents: Brömsebrofreden S. 136 f. Lorenz: Erzstift Bremen S. 172 ff. Die Gesandten an Christina vom 14. Juni 1647; RA: Germanica 9 fol. 997 f. und 1057. Lorenz: Erzstift Bremen S. 174. *■*’ Deshalb wurde er später kritisiert: Lorenz: Erzstift Bremen S. 180 ff. *'*® Lorents: Brömsebrofreden S. 140. Lorenz: Erzstift Bremen S. 174 ff. Lorenz: Erzstift Bremen S. 184 f. — In dieser neuen Lage entsandte Friedrich wiederum seinen friiheren Gesandten von Hatten mit der Mitteilung nach Osnabriick, daB er auf die ihm zuerkannte Entschädigung verzichte. Dadurch machte er deutlich, daB er die Abtretung des Erzbistums nicht akzeptiere. Vermutlich lag der Grund hierzu darin daB Friedrich sich die Möglichkeit zukiinftiger Anspruche auf dieses Territorium erhalten wollte. —Lorenz: Erzstift Bremen S. 185 ff.

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