275 Monatswechsel Mai—Juni vorlegten, wurde Schwedens Recht auf Wismar und Mecklenburgs Entschädigung in Gestalt der Stifter Schwerin und Ratzeburg bestätigt. Der mecklenburgische Herzog hatte in dieser Frage den Kiirzeren gezogen. Die beiden Stifter waren Mecklenburg schon in den Vorverträgen zugesprochen worden. AuBerdem waren mecklenburgische Prinzen schon seit etwa 100 Jahren Bischöfe in diesen Stiftern gewesen. Mecklenburgs Entschädigung bestand deshalb nur in einem Almosen von Seiten der Hauptbeteiligten. Der Vorfall war aber bezeichnend dafiir, wie mit den kleineren Furstentiimern verhandelt wurdej^® wenn auch Mecklenburg in gewisser Hinsicht selbst die Schuld an der Entwicklung trug. Er komme etwas spat mit seinem Anliegen, auBerten die schwedischen Gesandten iiber Dr. Keyser. Waren die Anspriiche eher vorgetragen und angebotene Entschädigungsleistungen angenommen worden, ware wahrscheinlich das Ergebnis fiir Mecklenburg besser gewesen.Sogar noch nach AbschluB der Vereinbarung zwischen Kaiser und Schweden iiber Wismar versuchte Mecklenburg durch eine Gesandtschaft nach Stockholm die schwedische Regierung zu einer Anderung ihrer Stellungnahme zu bewegen. Der Gesandtschaft wurde jedoch geantwortet, daB dieses Problem schon gelöst sei und daB Anderungen schwerlich moglich seien. Auch fiir Bremen wurde die Passivität zu Beginn der Verhandlungen schicksalhaft. Ein letztes Bemiihen des Administrators um EinfluBnahme auf die Verhandlungen bestand in der Akkreditierung seines Kanzlers Dietrich Reinking als Gesandter des Bistums beim KongreB. Reinking kam in Osnabriick jedoch erst an, als Kaiser und Schweden den Vorvertrag vom 8. Februar 1647 schon geschlossen hatten.Fiir das Erzbistum enthielt der Vertrag nur Nachteile. Die Stellung der Stadt Bremen war weiterhin unsicher, weil die Schweden die vom Kaiser begehrte Reichsfreiheit nicht anerkannt hatten. AuBerdem war den Schweden die Säku140 zum Schreiben (fol. 904). Auch gedruckt in Sverges traktater VI: 1 S. 160 f. — Die Entschädigung war von Keyser akzeptiert worden, wurde aber von dcr Zustimmung des Herzogs abhängig gemacht. Bis zu seiner Entscheidung entschied sich Mecklenburg einstweilen fiir die Annahme des Kondominiums im Vorvertrag; dieser Vorschlag wurde jedoch als nicht mehr aktuell von den schwedischen Gesandten verworfen. i3fi yon Meiern: Acta Pacis IV S. 579. »37 yon Meiern: Acta Pacis IV S. 583. Dickmann: Frieden S. 384. 139 Gesandten an Christina vom 24. Mai 1647; RA: Germanica 9 fol. 901 f. Vortrag von Hofrat Albert Hein; SRP 1647 (17. Juli) S. 146 f. Lorents: Brömsebrofreden S. 131. Lorenz: Erzstift Bremen S. 155 ff. 140
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