268 von Trauttmansdorff wies zwar diese Ideen zuriick, erklärte sich aber zu Erörterungen iiber die Frage bereit, evangelische Repräsentanten in den RHR aufzunehmen.^^ Die katholischen Gesandten äuBerten sich ebenfalls negativ.®® Dennoch blieben die evangelischen Vertreter anfänglich bei ihren Forderungen.®® Auch Schweden war dem Gedanken einer Neuordnung des Gerichtswesens sehr zugetan, schlug aber vor, daB je eines der Gerichte dem Kaiser, den Franzosen und der schwedischen Krone zufallen sollte.^®® Die schwedische Flaltung zur zukiinftigen Rechtsstellung der schwedischen Krone war also im Herbst 1646 ambivalent. Einerseits stand man den evangelischen Forderungen nach drei Reichsgerichten, von denen eines der schwedischen Krone zufallen sollte, positiv gegeniiber und wandte nichts gegen den mit diesen Forderungen verbunden Plan der Abschaffung aller Appellationsprivilegien ein. Andererseits präsentierte Salvius gleichzeitig eine schwedische Forderung nach einem unbegrenzten Appellationsprivileg fiir die der schwedischen Krone zuerkannten Territorien. Aus schwedischem Blickwinkel waren die beiden Standpunkte nicht unvereinbar. DaB Schweden ein Reichsgericht zuerkannt werden sollte, war eine Lösung, die demReichskanzler Oxenstierna sicher gefallen muBte. Sie hätte direkten schwedischen EinfluB auf die Rechtsentwicklung im deutschen Kaiserreich bedeutet. Schweden hätte die gerichtliche Kontrolle iiber einen groBen Teil des deutschen Reichs erhalten und konnte deshalb akzeptieren, daB das Gericht imNamen des deutschen Kaisers tätig war. Die Forderung nach einemAppellationsprivileg, die Salvius vorbrachte, entzog andererseits die der schwedischen Krone zugedachtenTerritorienweitestgehend der EinfluBsphäre des deutschen Kaisers. Diese Lösung diirfteambesten der Politik Königin Christinas entsprochen haben, die eine möglichst vollständige Abtrennung der deutschen Provinzen vom Kaiserreich wiinschte und ein selbständiges schwedisches GroBreich umdieOstsce herumaufbauen wollte. Die kaiserlichen Gesandten legten ihren Ståndpunkt zu den schwedischen Privilegienforderungen bei den Munsteraner Verhandlungen im November 1646 dar. Sie versuchten so lange wie möglich, sich den schwedischen Forderungen zu widersetzen.^®^ Bei den abschlieBenden Verhandlungen VON Meiern: Acta Pacis III S. 188. Punkt 14 vom20. Juni 1646. Die katholischen Stände an die kaiserlichen Gesandten, datiert Osnabriick, den 6. Juli 1646, Punkt 22. von Meiern: Acta Pacis III S. 198 f. ®® VON Meiern: Acta Pacis III S. 286. Relation der Brandenburger vom 10. August 1646; Urkunden und Actenstiicke 4 S. 454 f. — VON Meiern: Acta Pacis III S. 433 f. Vgl. Anlage zum Schreiben Johan Oxenstiernas an Christina vom 23. November 1646; RA: Germanica 8 fol. 965 f. Im Endstadium der darauf folgenden Verhandlungen schrieb Johan Oxenstierna an die Königin, dafi die Forderung nach einem Appellationsbenefiz eine der erheblich 100 101
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