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266 nach,®® und Salvius berichtete um Weihnachten an die Königin, daB er die Verhandlungssituation fiir schwierig halte. Die Pommern weigerten sich, schrieb er, schlicht und einfach die schwedische Einstellung zu verstehen. Die pommerschen Landstände hätten die Hilfe der schwedischen Krone gegen den Kaiser erbeten, könnten aber jetzt die schwedische Ansicht nicht verstehen, die ihren Privilegien und friiheren königlichen Versprechen widerspreche. Salvius zweifelte zu dieser Zeit auch, ob die Privilegienwiinsche durchgesetzt werden könnten. Er äuBerte die Hoffnung, daB eine endgiiltige Erklärung der Königin iiber die von Pommern und Stralsund vorgebrachten Beschwerden mit der nachsten Post ankommen wiirde. Könnten die schwedischen Gesandten eine solche Stellungnahme nicht erhalten, wiirden sie „in generalibus“ sowie möglich versuchten, derartig geringfiigige Dinge von der Regierung fernzuhalten.®® Die Privilegienfrage war während der Verhandlungen keine der gröBeren Fragen. Da aber zu ihr nähere Anweisungen aus Stockholmfehlten, wurden die Diskussionen mit den Ständevertretern umständlich und ermiidend. Zu Neujahr 1647 wurden die intensiven Verhandlungen in Osnabriick eingeleitet, die zu der Separatvereinbarung zwischen Schweden und Brandenburg vom 28. Januar 1647 fuhrten.®® In diesem Vorvertrag wurde das Appellationsprivileg nicht beriihrt — selbstverständlich weil diese Frage nur die Beziehungen zwischen dem Kaiser und der schwedischen Krone, nicht aber jene zumKurfiirsten von Brandenburg betraf. Forderungen nach Aufrechterhaltung der Privilegien der Stadt Bremen wurden aus naheliegenden Griinden nicht von Seiten des Erzbistums, sondern von kaiserlicher Seite vorgetragen. Bei einem Zusammentreffen der schwedischen Gesandten mit von Trauttmansdorff am 4. Januar 1647 erklärte dieser, daB die besondere Stellung der Stadt nicht angetastet werden diirfe und daB eine Vertragsklausel iiber die Stellung der Stadt unter schwedischer Herrschaft ausgearbeitet worden sei. In Zukunft solle die Stadt imVerhaltnis zum iibrigen schwedischen Territoriumexemt sein und seine Privilegien behalten.®^ Die schwedischen Gesandten machten die Stellung der Stadt nicht unmittelbar zu einem Streitpunkt. Im Vorvertrag gaben sie nur eine allgemeine Zusicherung, die wohlerworbenen und ersessenen Rechte der Stadt zu respektieren.®^ Erst nach FriedensDickmann: Frleden S. 322. Salvius an Christina vom28. Dezember 1646; RA: Germanica 8 fol. 1244. *“ Vertrag in der Anlage zum Schreiben der Gesandten an Christina vom 8. Februar 1647; RA: Germanica 9 fol. 160. — Gedruckt bei von Meiern: Acta Pacis IV S. 309 ff. und in Sverges traktater VI: 1 S. 149 ff. Schreiben der Gesandten an Christina vom 4. Januar 1647; RA: Germanica 9 fol. 6. ** Odhner: Politik Schwedens S. 187. —Sverges traktater VI: 1 S. 157.

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