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265 ten aber gleichzeitig, daB die Ansicht der Regierung dadurch nicht beeinfluBt werden wiirde.®^ Bei einer ahlichen Diskussion zwischen Salvius und den pommerschen Vertretern am 17. Dezember betonte dieser wiederum, daB die schwedische Krone sich nicht um das Privileg bemiihe, um den pommerschen Ständen zu schaden, „sondern Propter Regiam dignitatem das Sie nicht geringer als andere Fiirsten die dergleichen privilegia hetten“. Salvius begriindete das schwedische Begehren also unmittelbar in Anlehnung an die ergänzenden Instruktionen der schwedischen Regierung. Er erklärte auch — wie vorher Oxenstierna —, daB die schwedischen Gesandten in diesem Punkt eindeutige Anweisungen aus Stockholmhätten und daB Anderungen nicht zu erwarten seien. Er erwähnte aber fiir die Zukunft, daB die schwedische Krone im Lande ein Obergericht errichten wiirde, „welches dem Lande nicht ein gering decus sein wurde“.®^ Die Pommern erklärten weiter, daB sie den Ubergang der höchsten Gerichtsbarkeit auf die Repräsentanten der schwedischen Krone, d. h. die Gouverneure, fiirchteten, die sie willkiirlich behandeln und von Freien zu Sklaven machen könnten.®^ Sie befiirchteten also eine Politisierung des Gerichtswesens und begriindeten ihre Bedenken mit der Entwicklung in Pommern seit 1640. Neben den pommerschen Ständen war auch die Stadt Stralsund an einer Riicknahme der schwedischen Privilegienforderungen unmittelbar interessiert. Wie oben erwähnt hatte Schweden der Stadt zur Vertretung beim FriedenskongreB in Osnabriick verholfen.®® Am 17. Dezember 1646, also am Tage der Erörterungen zwischen Salvius und den pommerschen Ständen, iibergab die Stralsunder Repräsentation den schwedischen Gesandten ein Memorial vom selben Tage mit den Gedanken der Stadt zur Appellationsfrage. Stralsund bezog keinen selbständigen Standpunkt, sondern schloB sich ganz der pommerschen Auffassung an. Stralsund befiirchtete, daB eine lokale Appellationsinstanz das RKG nicht ersetzen könne. Jedenfalls könnten die im Untergericht erörterten Fragestellungen und Beweise nicht iiberpruft werden. Die ständigen Einwendungen der Pommern den Beteuerungen der schwedischen Gesandten zum Trotz bewirkten zumindet psychischen Druck auf die schwedische Gesandtschaft. Oxenstierna gab ihm allgemein gesehen Balt. Studien 7:1 S. 126 f. *■* Balt. Studien 7: 1 S. 137. Salvius an Christina vom 28. Dezember 1646; RA: Germanica 8 fol. 1244. ®® Dickmann: Frieden S. 392. ®^ „. . . und non probata annoch zu probieren, non deducta annoch zu deduciren, gewisslich afflicto, affliction addiret, und mancher dadurch umb seine Zeitliche Wolfahrt ohnschiildig kommen wurde.“ Anlage zum Schreiben der Gesandten an Christina vom 28. Dezember 1646; RA: Germanica 8 fol. 1197.

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