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264 vilegien erhalten bleiben sollten. Sie bezogen sich darauf, daC Johan Oxenstierna vorher betont hatte, daB die schwedische Krone Pommern nur mit eben den Rechten der friiheren Herzöge begehre, „nicht anders als eo Jure zu haben“. Wiederum wurde auf die mehreren hundert Verfahren verwiesen, die beim RKG anhängig waren und daB „viele Pommersche Einwohner Ja gantze Adeliche Geschlechte, Städte, Communen Kirchen undt Hospitalien, Wittiben undt Weisen dadurch in euBerst Verderb undt grundtgangk geraten wiirden, wan nicht solche Sachen in camera prosequirt auch das heneficium appellationis in futurum gelassen werden solte“.®^ Am 6. Dezember erhielten die Deputierten Audienz bei Johan Oxenstierna und iibergaben ihr Memorial. Bei dieser Gelegenheit wurde das Appellationsproblem erneut erörtert. Oxenstierna äuBerte dazu, „das Sich ein erpediment finden könte“. Die Pommern baten, die Frage uberhaupt nicht in den Friedensartikeln, sondern erst spater durch einen Vertrag mit den Ständen zu regeln.®- Sie versuchten also, die Appellationsfrage zu einer internen Angelegenheit zwischen der schwedischen Krone und den Ständen umzuformulieren. Diese Taktik war allzu durchsichtig, um zu Reaktionen von Seiten der Gesandten zu fiihren. Am folgenden Tage wurde Runge allein zu Oxenstierna gerufen, der das Memorial gelesen hatte und es nach Schweden weiterleiten wollte. Da er auch an seinen Vater, den Reichskanzler, schreiben wollte, wiinschte er mit Runge u. a. die Appellationsfrage zu erörtern. Dem Memorial hatte er nämlich entnommen, daB die Deputierten befurchteten, die schwedische Krone werde nach Erteilung eines Privilegs die alten Privilegien und Freiheiten der Stände auBer acht lassen und Justizverfahren in Stockholm entscheiden. Oxenstierna wollte erklären, daB die schwedische Regierung darartiges nicht beabsichtigte. Statt dessen sollte ein „Ober Dicasterlum“ in Pommern eingerichtet werden. In der Frage der Jurisdiktion („Dignität“) des schwedischen Monarchen als Landesherrn in Pommern verwies der Gesandte auf die Fiirstenhäuser in Sachsen und Brandenburg, die schon entsprechende Privilegien hatten. Auf Oxenstiernas Frage erklärte Runge, daB die pommerschen Vertreter von den Ständen instruiert worden seien, sich mit „Sonderbahrem Fleiss“ fiir die Aufrechterhaltung des Privilegs „m salvo"" einzusetzen. Er meinte, daB die schwedische Krone Schwierigkeiten bei der Veränderung dieser mehrere hundert Jahre vorhandenen Umstände haben wiirde. Runge bat Oxenstierna, seinem Vater gegeniiber zu erwähnen, daB manches Problem entstehen wurde, wenn das vorgeschlagene Gericht errichtet wurde. Der Wunsch der Stände nach Beibehaltung der Appellation an das RKGwerde deshalb aufrechterhalten. Oxenstierna versprach, diese Gedanken zu berichten, erklärte dem GesandBalt. Studien 7: 1 S. 180 f. Balt. Studien 7: 1 S. 122.

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