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263 der Festlegung einer Appellationssumme zufriedengeben werde. Ironisch fiigten die Gesandten diesem Bericht hinzu, daB sie das Ihre beitragen wiirden, diese Deputierten bei guter Stimmung zu halten."^ Als die Deputadonen Pommerns und Stralsunds Einzelheiten erfuhren, reagierten sie deshalb mit Bestiirzung, Der Vertretung der pommerschen Stände wurde die wirkliche schwedische Forderung am 2. Dezember 1646 in einem Gespräch zwischen Marx von Eickstädt und dem schwedischen Sekretär Matthias Björnklou mitgeteilt. In Björnklous Bericht iiber den schwedischen Standpunkt in den Verhandlungen kam auch eine Rechtfertigung der schwedischen Privilegienforderungen zur Sprache. Es sei, meinte er, besser, wenn Appellationen in Parteiensachen nicht an das RKG gingen, sondern im Lande ein Obergericht von Landsassen und pommerschen Leuten bestellt werde, das den Landständen eine Zierde sein und dem Lande Nutzen bringen werde. Björnklou betonte ausdriicklich, daB schwedischer Ansicht nach die Appellationen nicht nach Schweden gehen sollten. von Eickstädt äuBerte sofort Befiirchtungen, daB schwedische Sprache und schwedisches Recht mit den Deutschen nicht iibereinkämen. Er erklärte ganz offen, daB die Landstände die Abschaffung des vorhandenen Privilegs nicht wiinschten. Mehrere hundert pommersche Verfahren seien in Speyer anhängig, die alle beteiligten Partelen dort entschieden sehen wollten."® Die Pommersche Vertretung verfaBte sofort ein längeres Memorial mit Datumvom 5. Dezember 1646, in dem sie u. a. die Privilegienfrage behandelte und das den schwedischen Gesandten ubergeben wurde. Ihre Unzufrledenhelt mit den Privilegienforderungen der Schweden ergab sich in erster Linie aus Traditionserwägungen. Das friihere Privileg hätte ein Rechtsmittel geboten, durch das gravatis per sententias et iniqua decreta abgeholfen werden konnte.®® Diese Vergiinstigung hätten die Stände mehr als 500 Jahre lang genossen. Die bisherige Möglichkeit der Stände, durch dieses remedium provocationis ad sHperiorem gegen MiBbräuche Klage erheben zu können, wiirde verlorengehen. „So hienge deren wolfahrt so zu sagen an einem Seiden faden, undt wehre Ihnen alle Hoffnung Sich per viam Juris undt Rechtliche Mittel bey Recht undt gerechtigkeit zu erhalten benommen.“ Die Stände hätten bisher eine bedeutende Rolle in Pommerns Rechtsleben gespielt. U. a. sei die Hofgerichtsordnung mit Unterstiitzung der Stände ausgearbeitet worden; sie hätte auch die kaiserliche Konfirmation erhalten. Weiter zeigten sich die Stände daruber erregt, daB die Schweden vorher versprochen hätten, daB Pommerns bisherige PriDie Gesandten an KMt vom 30. November 1646; RA: Germanica 8 foI. 985 f. Balt. Studien 7: 1 S. 119. "® Gedruckt in Balt. Studien 7: 1 S. 168 ff. 80 Balt. Studien 7: 1 S. 179.

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