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262 seit langem und der Herzog von Bayern seit kiirzerer Zeit hattenJ*^ Diese ÄuBerungen der Königin deuteten an, daB sie meinte, die Gesandten hätten die schwedischen Forderungen miBverstanden. Nicht ausgeschlossen werden kann, daB die Königin auf diese Weise eine offene Änderung ihrer Instruktionen vermeiden wollte. Jedenfalls enthielt der Brief der Königin in dieser Teilfrage eine eindeutige Stellungnahme und wurde von den Gesandten auch mit erklärlicher Zufriedenheit aufgenommen. Sie erklärten, sie wiirden sich bei ihren weiteren Konferenzen mit dem Kaiser fiir das Privileg einsetzen.^^ Direkte Verhandlungen mit den kaiserlichen Gesandten kamen allerdings erst im Zusammenhang mit Salvius’ Reise nach Munster im Herbst desselben Jahres zustande.'^^ Wie oben erwähnt, leitete Salvius diese Verhandlungen von Anfang bis Ende. Die Vorschläge der Gesandten vom 8. November 1646 enthielten auch die Forderung nach einemkaiserlichen privilegium de non appellandod^ In der Antwort vom 20. November 1646 erklärte der kaiserliche Gesandte von Trautmannsdorff, daB der Kaiser keine Einwendungen gegen ein Imperii Privilegium de non appellando fur die schwedische Krone habe, allerdings nur sofern die Appellationssumme wie zuvor auf 500 Goldgulden festgelegt werde."" Die Königin und die schwedische Krone sollten zugleich das Recht zur Errichtung eines lokalen Obergerichtes in der Provinz erhalten {„sua Dicasteria Provincialia in locis opportunitis constituta habeat“).~^ Die Meinung des Kaisers stimmte mit der der schwedischen Königin also nicht uberein. Sollte die schwedische Krone deutsche Provinzen erhalten, sollte ihr Appellationsprivileg begrenzt sein. Im Ergebnis hätte das zu einer Bestatigung des friiheren pommerschen Privilegs von 1608 gefiihrt. Die schwedischen Privilegienwiinsche waren bis zum November 1646 den Vertretern der betroffenen Territorien nicht direkt mitgeteilt worden. In einem Schreiben nach Stockholm von 30. November 1646 erklärten die Gesandten, daB die Vertreter der pommerschen Stände iiber die schwedische Privilegienforderung beunruhigt seien. Völlig zu Recht hätten sie darin die Absicht der schwedischen Krone gesehen, ihnen den Weg zu den Reichsgerichten zu versperren. Sie wurden jedoch vermuten, daB die Stockholmer Regierung sich in diesem Punkt mit der Antwort des Kaisers und KMt an die Gesandten vom 25. Juli 1646; RA: RR. Die Gesandten an KMt vom 17. August 1646 in APWII C 2 S. 422. Dickmann: Frieden S. 309 f. Lundgren: Salvius S. 264. Odhner: Politik Schwedens S. 167. Die Gesandten an KMt vom 9. November 1646; RA: Germanica 8 fol. 856 f. —VON Meiern: Acta Pacis III S. 752. . . nisi summa in Judicium deducta 500. aureos Rhenanos in auro excedat“. —VON Meiern: Acta Pacis III S. 758. "® VON Meiern: Acta Pacis III S. 758. 75 yy •

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