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261 noch viel getan werden;®^ er klagte aber auch iiber die Lage, in die ihn die Instruktionen versetzt hätten. In einem Schreiben an den kiinftigen Thronfolger, Pfalzgraf Karl Gustaf, vom 20. Juli 1646 erklarte er, daB die Gesandten zwar aus Stockholm instruiert worden seien, Appellationen nach Schweden zu verlangen, diese Forderung aber verriickt sei. Das ganze Reich halte es fiir absurd, daB die Appellation aus Pommern nach Schweden gehen solle. Auch gegeniiber Karl Gustaf regte Salvius an, daB man in dieser Frage (und einigen anderen) die Forderungen mildern und sich statt dessen um ein privilegium de non appellando bemiihen sollte. Fine Arbeit dafiir sei nicht aussichtslos.®^ Salvius’ Pessimismus kamin einemSchreiben an die Königin drei Wochen sparer erneut zum Ausdruck. Sowohl die Reichsstände als auch die Landstände hielten eine Appellation nach Schweden fur völlig unmöglich. Das primäre Argument hierfiir seien Analogien zu Burgund und Flolstein.®^ Salvius riet der Königin, die Bedingungen des Kaisers anzunehmen. Der Kaiser bewillige fast alles mit Ausnahme der Umwandlung der Stifter in weltliche Furstentiimer und der Appellation.®' Aus dem Zusammenhang ergibt sich, daB Salvius allein fiir ein Abgehen von der extremen schwedischen Appellationsforderung arbeitete. Johan Oxenstierna hatte sich im Juni 1646 zu Verhandlungen nach Munster begeben. Salvius konnte deshalb ohne Absprachen mit ihm handeln. Oxensticrna war während der Verhandlungen in Osnabriick später während desselben Sommers aus anderen Griinden passiv: Am 26. Juli 1646 starb seine Gemahlin Anna Margareta Sture.®® In Stockholm wunderte man sich iiber Salvius’ Unruhe. Die Frage wurde im Rat am 23. Juli 1646 erörtert.®® In einem Schreiben an die Gesandten erklärte die Königin einige Tage später, daB sie sich nicht erinnern könne, die Gesandten irgendwann instruiert zu haben, eine Appellation aus den deutschen Territorien nach Schweden zu verlangen. Hingegen hielt die Königin es —in Obereinstimmung mit Salvius’ Empfehlung — fur angemessen, ein privilegium oder beneficium de non appellando derselben unbegrenzten Art zu erreichen zu versuchen, wie es Kursachsen 66 Salvius an Christina vom6. Juli 1646 in APW II C 2 S. 364 f. *■* Salvius an Karl Gustaf vom 20. Juli 1646 in APWII C 2 S. 386. „Uthur Burgundien går ingen appellation till Spagnien, eij heller uhr Holstein till Danmarck, derföre vele the eij heller till Sverige skal appelleras.“ Salvius an Christina vom 27. Juli 1646 in APW II C 2 S. 397. D. h. Bremen und Verden. ®^ Salvius an Christina voni 27. Juli 1646 in APW II C 2 S. 397. — Lundgren: Salvius S. 260. APW II C 2 S. 395, 407. Lundgren: Salvius S. 260. ®» SRP 1646 (23. Juli) S. 421. 68

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