260 Appellation als Majestätsrecht motiviert. Als die Gesandten deshalb um Instruktionen ersuchten, dafi die Appellation propter dignitatem regiam der schwedischen Krone zuzuerkennen war, war es fiir sie natiirlicli, die Anweisungen der Stockholmer Regierung so auszulegen, dafi sie fiir die deutschen Territorien dasselbe Modell durchgefuhrt zu sehen wunschte wie vorher fiir das Baltikum. Diese Auslegung des schwedischen Standpunktes wurde dem Kaiser mitgeteilt. Ende Juni unterrichtete Salvius die Königin Christina. daB diese Forderung ein wirklicher Stein des AnstoBes werden wiirde. Die Schweden gingen in diesem Punkt weiter als kaiserliche Verhandlungspartner je zuvor. Salvius wies daraufhin, daB weder die Spanier fiir Burgund noch der dänische König fiir Holstein dieses Recht hätten, obwohl beide immerhin feudatarii reges Imperii seien. Er sah ein, daB eine Befriedigung der schwedischen Wiinsche in dem Punkt dazu fiihren wiirde, daB die Ausgestaltung der Appellation im Verhaltnis der schwedischen Krone zum Kaiser wie Gewährung eines Allodialrechtes wirken wiirde. DaB die schwedische Forderung zu weit ginge, werde auch dadurch unterstrichen, daB ein derartiges Recht einen höheren Wert besaBe als alle Regalrechte zusammen: Collectae und minora regalia hätten nicht dasselbe Gewicht. Zugleich erwähnte Salvius, daB einige Kurfursten privilegia de non appellando hinsichtlich der Entscheidungen ihrer Hofgerichte hätten. Das sei doch leichter zu erreichen und sei doch quoad potestatem et vim Imperii fast dasselbe. Er faBte zusammen, daB die Gesandten natiirlich die Verhandlungen auf der Grundlage der königlichen Instruktionen unabhängig davon vorantreiben wiirden, daB der Gegner daraus eventuell schlieBe, die schwedische Regierung wolle lieber Krieg als Frieden. Das Verhandlungsergebnis aber miisse man in Gottes Hand legen.®- Der Brief zeigt eindeutig, daB Salvius, der unter den Gesandten in dieser Frage das Wort fuhrte, es fiir so gut wie sinnlos hielt, die schwedische Forderung vorzutragen. Seiner Ansicht nach war einzig richtig, ein unbegrenztes Appellationsprivileg zu verlangen. Im Sommer 1646 hatten die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reichskanzler und Königin Christina Folgerungen bis nach Osnabriick. In mancher Hinsicht arbeitete Salvius zu dieser Zeit völlig selbständig. Er fuhrte eine eigene Korrespondenz mit der Königin neben der offiziellen und verwandte jede Abwesenheit Johan Oxenstiernas zur Festigung der eigenen Position. Der Kaiser wies dann auch die Forderungen der Schweden ab. In einem Schreiben vom 6. Juli 1646 an die Königin schrieb Salvius, daB von Trautcmansdorff in allemliberaler sei als alle anderen Interessenten, daB er aber in der Appellationsfrage negativ sei. Insgesamt, schrieb Salvius, miisse ®- Salvius an Christina vom 29. Juni 1646 in APW II C 2 S. 358.
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