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224 der entsprechenden Militärgerichte vermied Konflikte mit den jeweiligen Landesherren und ging von dem Grundsatz aus, daB das militärische Personal der Krone unterstand. Die Bedeutung, die man von Seiten Schwedens einer guten Disziplin beimaB, trug wesentlich zu dem guten Ruf der schwedischen Kriegsgerichte bei. Dieser gute Ruf sollte vor allem durch verbesserte Rechtsvorschriften — besonders durch die prozeBrechtlichen Regeln in der Obergerichtsordnung von 1632 —und die Anstellung von rechtsgelehrten Auditeuren und Generalauditeuren aufrechterhalten werden. Zu Beginn der vierziger Jahre gab es Generalauditeure in Pommern, Mecklenburg und dem westfälischen Kreis, seit 1645 auch in BremenVerden. Der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna dominierte die schwedische Deutschlandpolitik während des wichtigsten Abschnittes des DreiBigjährigen Krieges nach dem Tode Gustaf Adolfs II. Seine Kontakte auf dem europäischen Kontinent waren eine wichtige Voraussetzung fiir die Erhaltung seiner politischen Stellung erst im Verhältnis zur Vormundschaftsregierung und später zu Königin Christina. Viele der schwedischen Beamten, die bei der Rekonstruktionsarbeit in den deutschen Territorien mitarbeiteten verlief die Rekonstruktion weitgehend in Ubereinstimmung mit den Intentionen des Kanzlers. Während des hier geschilderten Zeitabschnittes griff die schwedische Reichsregierung nicht in das materielle Recht der deutschen Territorien ein. Schwedische Rechtsquellen wurden nur von den schwedischen Militärgerichten angewandt. Bei der Reichsregierung in Stockholm eingehende Suppliken wurden an die zuständigen Territorialgerichte zur Entscheidung weitergeleitet. Allerdings waren die Schweden im Hinblick auf die bevorstehenden Friedensverhandlungen auch an einer Aufbereitung der territorialen Rechtsordnungen interessiert. Eine MaBnahme in dieser Richtung war das einseitige schwedische Verbot der Appellation von territorialen Obergerichten an das RKG in Speyer. Solche Verbote wurden fiir Pommern und Minden ausgesprochen und als Ersatz fiir die untersagte Appellation verschiedene Rechtsmittel angeboten. Die hiermit zusammenhängenden Probleme sind aber so wichtig, daB sie im folgenden Kapitel 5 näher dargestellt werden miissen. eng mit Oxenstierna verbunden. Dementsprechend waren

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