222 waltung die Voraussetzungen fiir ein Fortbestehen der evangelischen Herrschaft imLande geschaffen werden sollten. Die besetzten Gebiete warden von Schweden in den Osnabriicker Friedensverhandlungen als Druckmittel ausgenutzt. Schon kurz nach der Einrichtung einer schwedischen Regierung in Bremen-Verden durch Königsmarek wies die Stockholmer Regierung die schwedischen Legaten in Osnabriick an, Anspriiche auf Bremen und Verden geltend zu machen. Auch die Abtretung Mindens wurde verlangt, allerdings ohne besonderen Nachdruck. Minden konnte statt dessen als Satisfaktion fiir andere Parteien Verwendung finden. Die politischen Beziehungen zwischen Schweden und den von Schweden besetzten deutschen Territorien waren also dadurch geprägt, daB man in Stockholm bis ins Detail gehende Vorarbeiten fur die Rekonstruktion und Ausgestaltung der pommerschen Verwaltung traf. Auch an Wismar war Schweden erheblich interessiert. Dementsprechend wurden während des Krieges schwedische Kommandanten eingesetzt, die ursprunglich fiir die lokalen Streitkräfte zuständig sein sollten, aber allmählich auch Aufgaben der Zivilverwaltung iibernahmen. Ein Indiz fiir diese schleichende Entwicklung ist, daB der Kommandant häufig als Gouverneur bezeichnet wird. Formell gesehen gait fiir Wismar dasselbe wie fiir die Entwicklung in den iibrigen besetzten Gebieten. Oberall war fiir die schwedische Interimsverwaltung während des DreiBigjährigen Krieges kennzeichnend, daB den militärischen Befehlshabern auch zivile Aufgaben ubertragen wurden. Selbstverständlich bedeutete der Aufbau dieser Verwaltungspositionen eine Stärkung der schwedischen Machtstellung. Die Ergebnisse der schwedischen Bemuhungen umRechtswesen und Verwaltung wurden wesentlich von der Intensität des lokalen Widerstandes geprägt, der seinerseits vor dem Hintergrund der politischen Stellung des jeweiligen friiheren Landesherrn gesehen werden muB. Hatteschon der Landesherr Schwierigkeiten mit der Behauptung seiner Stellung geliabt, waren die Verhältnisse fiir die Schweden wenig giinstig. In diesem Zusammenhang haben die Stände der einzelnen Territorien erhebliche Bedeutung, Die pommerschen Stände widersetzten sich zwar den schwedischen MaBnahmen, hatten aber dennoch auf lange Sicht gesehen keinen Erfolg. In Bremen hatte dagegen die Schwäche der Rechtsstellung des Erzbischofes im Verhältnis zu den Ständen fiir die Schweden die direkte Konsequenz, daB sie das Gerichtswesen 1645 dort nicht so durchgreifend nach ihren eigenen Vorstellungen reformieren konnten wie einige Jahre vorher in Pommern. DaB die Schweden eine Ubernahme der landesherrlichen Rechte wirklich wiinschten und auch verwirklichten, wird dadurch bestätigt, daB sie ihr Interesse auf die vorher vom Landesherrn kontrollierten Gerichte konzentrierten. Im Erzstift Bremen war das Hofgericht und das Oberland-
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