221 bei dessen Tod machte. Dieser Vertrag bedeutete fiir Pommern eine stärkere Bindung an Schweden, als sie fiir andere Territorien gait. Nach dem Tode des Herzogs imJahre 1637 begann die schwedische Regierung konsequent mit der Planung der tatsächlichen Machtiibernahme. Die Ernennung Johan Baners zum Generalgouverneur 1638 steht damit beispielsweise in unmittelbar zeitlichemZusammenhang. Die chaotischen Verhältnisse in Pommern nach dem Eindringen der Brandenburger bildeten den unmittelbaren AnlaB fiir das schwedische Eingreifen. Im Verhältnis zu Brandenburg muBte Schweden dabei gewisse Vorsicht an den Tag legen. Eine Ubernahme der jura ducalia hätte gegeniiber Brandenburg einen Eingriff in durch friihere Vertrage begriindete Rechtspositionen bedeutet. Schweden berief sich deshalb auf das jus belli, um die Einrichtung einer provisorischen Verwaltung in Pommern bis zum Ende des Krieges zu rechtfertigen. Ahnliche Argumente benutzten die Schweden gegenuber der Stadt Stralsund, die ihre strategische Stellung und die Verbindungen zu Schweden, die sich aus der Allianz von 1628/29 ergeben hatten, in jeder Beziehung ausnutzte. Auch in Mecklenburg hatten die Schweden Stiitzpunkte erworben, indem sie namlich in Wismar eine Garnison einrichteten und das Justizwesen einiger Stifter aufbauten. Die Rechtsgrundlagen hierfiir gaben vertragliche Vereinbarungen, die im iibrigen vorsahen, daB die Stadt Wismar in einem zukiinftigen Friedensvertrag an die schwedische Krone abgetreten werden sollte. Pommern und Wismar waren also Territorien, mit denen Schweden Vertragsbeziehungen hatte und auf deren Abtretung Schweden schon friih Anspriiche erhob, Insoweit unterscheiden sich diese Gebiete von anderen, die die schwedischen Armeen erobert hatten, wie beispielsweise Minden und später Bremen und Verden. Fiir diese letzteren Territorien wird man den schwedischen Ståndpunkt, man habe auf Grund des jus belli die Verwaltung iibernommen und das Gerichtswesen rekonstruiert, sicher akzepieren können. Die Initiativen zu diesen MaBnahmen ging zudemauch vommilitärischen Oberkommando der Schweden in Deutschland, d. h. erst von Baner und später von Torstensson aus. Die Verwaltungs- und Gerichtstätigkeit, die dadurch in Gang gesetzt wurde, beruhte nicht direkt auf Instruktionen aus Stockholm, sondern war ein Ergebnis von Delegationsentscheidungen. Die verschiedenen Lösungen waren weitgehend zeitlich begrenzt und auf die jeweilige aktuelle Lage zugeschnitten. Offenbar verfolgtendie Schweden aber doch bestimmte Absichten mit ihren MaBnahmen. Vor allem wurde durch sie die schwedische Verhandlungsposition bei den Friedensverhandlungen erheblich verbessert. Axel Oxenstierna betrachtete zudem beispielsweise das Erzstift Bremen als ein geeignetes Lehnobjekt fiir sich und seine Familie.®^® Fiir Minden kam der Gesichtspunkt hinzu, daB durch die VerOdhner: Politik Schwedens S. 137 f.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=