220 anstellen“.®^^ Nachdem Oxenstierna ein Bericht ubermittelt worden war, fuhr er selbst nach Nienburg, umden Streit zu entscheiden.®^^ Der Osnabriicker Vertrag bedeutete fiir die Beamten der westfälischen Verwaltung, dafi sie sich nach neuen Ämtern umsehen muBten. Der Generalauditeur bemiihte sich fiir seine eigene Person bei Oxenstierna umUnterstiitzung bei einer Bewerbung um die Stelle „eines vicarij in Hohenstifft zue Bremen nahmens Vorensdorff in casumvacantiae^'.^^^ 4.6. Zusammenfassung Dieses Kapitel hat ergeben, daB die Ubernahme der Justizorganisation durch die schwedische Krone in den während der Kriegsjahre beherrschten Territorien ein wichtiger politischer Machtfaktor war. Die schwedischen MaBnahmen weisen einen gemeinsamen Nenner auf: In sämtlichen Fallen versuchte man, von den lokalen Gegebenheiten in den jeweiligen Provinzen ausgehen. Schweden hatte also den Uniformitätsgedanken aufgegeben und versuchte statt dessen, auf die Verhältnisse zuriickzugreifen, die unter der Herrschaft der friiheren Landesherren bestanden hatten. Da die Gerichtsrechte einen Teil der Hoheitsrechte des Landesherrn, der jura ducalia vel episcopalian darstellten, war die Ubernahme dieser Rechte fiir die schwedische Krone naheliegend, wenn sie auch gegeniiber der Umwelt durch Vorsicht im Sprachgebrauch sorgfältig getarnt wurde. Während des Krieges richteten die Schweden in mehreren deutschen Territorien eigene Regierungen ein. Beim AbschluB des Friedensvertrages bestånden derartige Regierungen in Pommern, Wismar, Bremen-Verden und Minden. Die politischen Bindungen an diese Territorien waren unterscheidlich. Dementsprechend entwickelten sich auch die Gerichtsverhaltnisse verschieden. Mit dem pommerschen Herzog war 1630 ein Allianzvertrag geschlossen worden, der zum einen Anrechte auf pommersche Gebiete wegen der schwedischen Kriegsanstrengungen gewahrte und zum anderen die schwedische Krone zum eventuellen Nachfolger des pommerschen Herzogs C. Tölcke an Johan Oxenstierna, datiert Nienburg, den 21. September 1643; RA: Oxenstiernska samlingen E 1022. Johan Oxenstierna an C. Tölcke, datiert Minden, den 21. September 1643; RA: Oxenstiernska samlingen E 925. — In den beiden Banden E 925 und E 1022 befindet sich ein umfangreicher Schriftwechsel zwichen Tölcke und Oxenstierna in dieser Sache. Johan Oxenstierna an C. Tölcke, datiert Minden, den 5. Oktober 1643; RA: Oxenstiernska samlingen E 925. C. Tölcke an Johan Oxenstierna, datiert Minden, den 17. September 1648; RA: Oxenstiernska samlingen E 1022. 653 654 655
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