218 erhielten. Wegen der unsicheren Lage in den westfälischen Territorien blieb die Verwaltung in Minden wahrend der ganzen Kriegszeit in den Händen des jeweiligen militärischen Oberbefehlshabers. Von der Mindener Regierung wurde vorgeschlagen, daB sie direkt der Reichsregierung in Stockholm unterstellt sein sollte. Line zustimmende Entscheidung der Vormundschaftsregierung hätte die Einrichtung einer selbständigen Zivilverwaltung und Regierung in Minden bedeutet. Die Stockholmer Regierung entschied sich jedoch 1643 fiir eine Beibehaltung der vorläufig gewählten Verwaltungsform. Dennoch griff man unmittelbar in das Rechtsleben im Stift ein. Die wichtigste MaBnahme in diesem Zusammenhang war das Verbot der Appellation nach Speyer und die Einrichtung eines höchsten Territorialgerichtes im Stift mit einer ausfiihrlichen Zuständigkeitsbeschreibung. Auch das Gerichtsprivileg der Stadt Minden von 1645 sei hier erwähnt. Die intensiven schwedischen Bemiihungen um Gerichtsfragen miissen vor dem Hintergrund der Unsicherheit iiber die zukiinftige Stellung der Reichsgerichte gesehen werden, die vor dem FriedensschluB herrschte und die durch die Vorschläge akzentuiert wurde, die nach schwedischen Vorstellungen die kaiserlichen Gerichte neutralisieren sollten.®'*^ Schweden wollte auBerdem die norddeutschen Stifter fur evangelische Landesherrn retten. Deshalb bemiihten sich die schwedischen Legaten in erster Linie darum, daB Minden entweder Mecklenburg oder Braunschweig zugesprochen werden sollte, hatten aber keine Einwendungen gegen eine Abtretung an Brandenburg, nachdem der Kaiser garantiert hatte, daB das Stift Minden protestantisch bleiben sollte,®'*^ 4.5.2, Die Kriegsgerichte Die schwedische Regierung in Minden war wie schon gesagt dem militärischen Oberkommando unterstellt. Dennoch wurden Gerichtsverfahren, die das dortige Militärpersonal betrafen, von besonderen Kriegsgerichten entschieden. Generalauditeur im westfälischen Kreis war Christian Tölcke; seine Tätigkeit ist fiir die Jahre 1643 bis 1648 quellenmäBig belegt.®^“ Bei den Siehe hierzu unten Kap. 6.1.2. S. 267 f. Dickmann: Frieden S. 323. Nach eigenen Angaben war er seit Anfang der dreiBiger Jahre in schwedischen Diensten gewesen. C. Tölcke an Johan Oxenstierna, datiert Minden, den 17. September 1648; RA: Oxenstiernska samlingen E 1022.
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