210 AuBerdem suchte er Hilfe und Unterstiitzung beimRat, d. h. der Regierung in Minden, den er —wie auch den Kommandanten Wolff —gegen Zabeltitz aufhetzte. Sollte Zabeltitz nicht ganz zur Verzweifelung gebracht werden, meinte Torstensson, rniisse Gregersson aus seinem Amt entfernt werden.®®” Torstensson äuBerte im iibrigen die Ansicht, daB das Justizwesen besser arbeiten wiirde, wenn man es reorganisieren wiirde und die nicht besonders qualifizierten, von Gregersson abhängigen Richter auswechselte.®®^ In einem Schreiben an den Reichskanzler Oxenstierna vom Friihjahr 1642 machte Torstensson eigene Vorschläge zur Ausgestaltung der letztinstanzlichen Justiz in Minden.®®- Die Leitung sollte ein Präsident oder Kanzler imNamen der schwedischen Krone wahrnehmen. Er und auch das Kanzleipersonal sollten vom schwedischen Staat bezahlt werden.®®^ Die Beisitzer des letztinstanzlich urteilenden Kollegiums — zwei Adlige und zwei Rechtsgelehrte — sollten von den Ständen gewählt werden. Sie sollten einen Eid leisten. Fiir ihre Entlohnung sollten die Stände aufkommen, Der Präsident sollte dem Gouverneur unterstellt sein, der in schwierigeren Sachen zu unterrichten war —zum einen, um ihn nicht zu iibergehen und zum anderen, um eine schnellere Vollstreckung zu gewährleisten. Carl Gregersson scheint jedoch Torstenssons Änderungsplänen zuvorgekommen zu sein. ImSommer 1642 reiste nämlich der Kanzleirat Rosscam nach Stockholm und erstattete dort in einer Audienz der Vormundschaftsregierung Bericht iiber die Schwierigkeiten, die sich aus der Unterordnung der schwedischen Regierung in Minden unter den Vizegouverneur ergaben. Die vielen Streitigkeiten, die dadurch verursacht worden seien, seien der Grund dafiir, daB die Mindener Regierung anheimstelle, in Zukunft direkt der Reichsregierung in Stockholm unterstellt zu sein.®®^ Die Reichsregierung antwortete am 25. Februar 1643®®® mit ausfiihrlichen Regeln iiber die Rechtsstellung der Regierung in Minden, Die mindische Kanzlei und Regierung solle demschwedischen Monarchen unterstehen und Entscheidungen im Namen der schwedischen Krone ergehen lassen. Da aber die Reichsregierung „so weit entlegenen örthen 604 Lennart Torstensson an Axel Oxenstierna, datiert Kalau, den 11. April 1642; AOB II: 8 S. 358 ff. . . them han och afsetter och reformerer, som honom sielff tycker, och the vetta at bruka hans grace . . Cber die Untergerichte Spannagel: Minden und Ravensberg S. 147 ff. . . ochsa een secreterare, een notario och någre skrifvare . . .“ Lennart Torstensson an Axel Oxenstierna, datiert Kalau, den 11. April 1642; AOB II: 8 S. 361. 603 j)gj. Reichskanzler antwortete Rosscam bei der Audienz am 8. September 1642, daB die Regierung sich zu dem Begehren schriftlich äuBern werde. SRP 1642 S. 386. RA: Ty-lat RR. 600 601 602 603 n• 606
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