206 Der Kommandant leitete also die Kriegsgerichtsbarkeit in seinemBefehlsbereich. Wie auch in den anderen Territorien hatte er einen Generalauditeur zu seiner Verfiigung. Das Personal fiir eine regelrechte Gerichtstätigkeit gemäB den ProzeBvorschriften war jedoch nicht vorhanden. Das Generalkriegsgericht in Stettin, das —wie oben erwähnt —einen permanenteren Charakter hatte, muBte deshalb auch in Wismarer Sachen entscheiden, sofern eine qualifiziertere Gerichtszusammensetzung erforderlich war. 4.5. Minden 4.5.1. Dieallgemeine Entwicklung AuBer den schon behandelten Territorien die Schweden im Frieden von Osnabriick zugesprochen wurden, besetzte die schwedische Armee nach demTode Gustaf Adolfs II. mehrere kleinere Gebiete imwestfälischenKreis wie beispielsweise die Stifter Minden, Halberstadt und Osnabriick, die von den Schweden mehr oder weniger militärisch beherrscht wurden. Diese Stifter waren insoweit begehrenswert, als sie zu Bastionen des lutherischen Glaubens werden konnten, falls es gelang, sie fiir lutherische Landesherren zu gewinnen. Minden und Halberstadt waren evangelische Bistiimer, und ähnlich wie in Bremen, Verden, Magdeburg und Osnabriick waren dort schon seit langem braunschweigische Prinzen Bischöfe, Koadjutoren und Domherren gewesen.^'® Nach dem Restitutionsedikt wurde der Osnabriicker Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg vom Papst zum Bischof auch von Minden und Verden ernannt. Diese Ernennung fiihrte natiirlich zu Protesten seitens des Hauses Braunschweig. Hier stellt sich die Frage, ob die schwedische Krone während des DreiBigjährigen Krieges in diesen Gebieten MaBnahmen zur Ausiibung schwedischer Gerichtsbarkeit ergriffen hat. Der Verlauf der Ereignisse inDeutschland fiihrte dazu, daB sich das schwedische Interesse auf das Stift Minden konzentrierte. Die Schilderung der Gerichtsbarkeitsfragen soil deshalb auf die Entwicklung in diesem Territoriumbeschränkt werden. Fiir Herzog Georg von Braunschweig-Luneburg war das Stift Minden von zentraler Bedeutung. Als General der Schwedischen Armee begann er am 1. August 1634 mit der Belagerung der Stadt Minden, die eine der strategisch wichtigsten Festungen an der Weser war. Die Stadt ergab sich am 10. November desselben Jahres. Dickmann: Frieden S. 30. *'• Dickmann: Frieden S. 199. Tingsten: Huvuddragen S. 174. — Zu den friiheren Militäroperationen in der Gegend von Minden vgl. Tingsten: Huvuddragen S. 90 f. 579 1635 lief Herzog Georg zu den 580 580
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