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205 schwerwiegend, war das Untersuchungsergebnis und das Urteil auBerdem vor der Vollstreckung dem Kriegskollegium in Stockholm zur Revision vorzulegen.^’^ Von Ulfsparres Kommandantenzeit sind vereinzelte Belege fiir kriegsgerichtliche Tätigkeiten erhalten. Durch Spruch vom26. Mai 1642 verurteilte das Kriegsgericht in Wismar den Fahnrich Andreas Olofsson zum Tode wegen Totschlages verubt an einem Korporal. Der Kommandant wollte das Urteil nicht vollstrecken und sandte es an Johan Oxenstierna, der damals in Stettin war.^^^ Oxenstierna wurde dadurch in diesem Verfahren zu einer Art Revisionsinstanz und empfahl auch, von einer Vollstreckung des Todesurteils abzusehen.^^^ Das Personal fiir ein zweitinstanzliches Kriegsgericht, ein Generalkriegsgericht, war in Wismar nicht vorhanden. Die Einsetzung eines solchen Gerichts wurde im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen den Major Matthias Francke erwogen, in dem es um Anklagen des Rentmeisters in Wismar wegen Körperverletzung ging. Nachdem der Kommandant die Einsetzung des Gerichts beschlossen hatte, versuchte der Major durch eine Verschwörung eine Meuterei gegen den Kommandanten herbeizufiihren. Dadurch kränkte er naturlich die Hoheitsrechte der schwedischen Krone. Im Mai 1643 schrieb Ulfsparre an Johan Oxenstierna und bat um VerhaltensmaBregeln.^'^ Johan Oxenstierna iibersandte die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an das Kriegskollegium in Stockholm und befahl gleichzeitig, daB der Generalauditeur in Stettin die endgiiltige Entscheidung treffen sollte. Generalauditeur Diethmeyer sollte zudem an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen.^'® Nach der Verurteilung Franckes durch das Stettiner Generalkriegsgericht ergaben sich schlieBlich noch Zweifel iiber die Befugnis zur Vollstreckung. Ulfsparre wandte sich deshalb an den Reichskanzler mit der Bitte, das Urteil vollstrecken zu diirfen, und begriindete die Bitte damit, daB der Major unter seinem Kommando stehe und er dadurch Satisfaktion fiir den erlittenen Sachen erhalte.^^' Instruktion fiir Ulfsparre vom 30. August 1641, Punkte 5, 7 und 9; RA: RR. Ulfsparre an Johan Oxenstierna, datiert Wismar, den 8. Juli 1642; RA: Oxenstiernska samlingen E 1026. Johan Oxenstierna an Ulfsparre, datiert Alten-Stettin, den 14. Juli 1642; RA: Oxenstiernska samlingen E 926. Ulfsparre an Johan Oxenstierna, undatiert, und datiert Wismar, den 21. Mai 1643; RA: Oxenstiernska samlingen E 1027. Ulfsparre an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 14. Juli 1643; RA: Oxenstiernska samlingen E 745. Diese Schreiben war in erster Linie dadurch veranlaBt, daB Major Francke auf dem Weg nach Stockholm war, um dem Kriegskollegium seine Version der Ereignisse vorzutragen. Ulfsparre bat den Reichskanzler, seine Interessen in der Sache wahrzunehmen. Ulfsparre an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 30. Juni und 7. Juli 1644; RA: Oxenstiernska samlingen E 745. 575 576

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