204 nement in Wismar zu iibertragen.®*® Daraufhin erneuerte die schwedische Reichsregierung nach dem Friedensvertrag seine Kommandantenvollmacht.®®® 4.4.2. DieKriegsgerichte Rechtsprobleme auf militarischem Gebiet wurdenvon schwedischen Militärgerichten an Ort und Stelle gelöst. Generalauditeur in Mecklenburg wurde Christopher Diethmeyer.®®^ Gewisse Angaben deuten daraufhin, daB Diethmeyer, der in Wismar stationiert war, diese Stellung seit der Besetzung der Stadt durch die Schweden im Winter 1632 innegehabt hatte.®®® Im Stellenverzeichnis war ini Oktober 1635 ein Auditeur aufgefiihrt.®*® Die Vertreter der Stadt hatten während der hier behandelten Jahre AnlaB, sich mit Klagen iiber das Benehmen der Garnison an die schwedische Leitung zu wenden. Der Reichskanzler befahl deshalb am 4. Oktober 1633 demKommandanten Wilhelmvon Salzburg zur allgemeinen Warnung ein Exempel zu statuieren, falls weitere Ausschreitungen vorkommen soilten. Axel Oxenstierna wollte um jeden Preis Klagen iiber die schwedische Garnison vermeiden, um es mit den Biirgern der Stadt nicht zu verderben.®'® Auf entsprechende Weise beauftragte 1643 die Vormundschaftsregierung den Legaten Johan Oxenstierna mit MaBnahmen gegen das „Unwesen“, iiber das sich Vertreter der Stadt beschwert hatten. Oxenstierna erhielt dazu das Recht, die Schuldigen zu verurteilen und zu bestrafen.®'^ Ulfsparre wurde in der Instruktion von 1641 die „Inquisition“ in den Garnisonen auftragen. Sollten Versäumnisse oder Fehler entdeckt werden, sollte er den Täter erst warnen, aber bei Wiederholung in Arrest nehmen oder angemessen bestrafen (Punkt 5). Auch im Falle von Unterschlagung hatte ein Kriegsgerichtsverfahren stattzufinden. War die Unterschlagung Ulfsparre an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 22. Juni 1648; RA: Oxenstiernska samlingen E 745. Erneuete Vollmacht fiir Erich Hansson Ulfsparre fiir die Kommandantenstelle in Wismar vom 20. Januar 1649; RA: RR. Im Protokoll der Sitzung des Reichsrates vom 9. Jull 1640 wird Diethmeyer als General-Auditeur In Pommern bezeichnet; SRP 1640 S. 95. So im offenen Brief fiir Diethmeyer vom 29. August 1640, RA: RR, in dem er „foder och måhl på twå hestar och en dräng“ erhielt, in dem aber auch gesagt wurde, daB er jetzt „uthi nijo åhr tiänt oss och Cronan uthi Krigswäsendet theruthe“. Memorial Axel Oxenstiernas, das der Regierung durch Johan Oxenstierna zugeleitet wurde, datiert Wismar, den 13. Oktober 1635; AOB I: 14 S. 159. Axel Oxenstierna an Wilhelm von Saltzburg, datiert Frankfurt am Main, den 4. Oktober 1633; AOB I: 10 S. 22. SRP 1643 (4. Januar) S. 2. 565 567
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