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201 stiernas vomFebruar 1633.®®® Diese MaBnahmen bedeuteten einen direkten Eingriff in die Souveränität des Mecklenburger Herzogs Adolf Friedrich. Salvius wurde aufgetragen, ihmbei eventuellen Einwendungen zu erklären, daB besser sei, die schwedische Krone besorge die Verwaltung als der Herzog. Eine Begriindung fiir diese Erklärung sollte Salvius selbst ausarbeiten. Salvius wurde aber schon bald fiir andere Aufgaben in Anspruch genommen. Deshalb ist unklar, in welchem Umfang er seine Aufträge ausfiihren konnte.®®^ Im Juni 1633 wurde Alexander Leslie Oberkommandierender der Garnisonen in Niedersachsen und Pommern.®®^ Wismar gehörte jedoch nicht zu seinem Befehlsbereich, sondern erhielt mit Wilhelm von Lohusen (von Kalchum) einen eigenen Kommandanten.®®® Bis 1648 wurde dann auch die tatsächliche politische Macht in der Stadt von den Schweden durch den Kommandanten ausgeiibt. Lohusens Nachfolger wurde der Oberst Bilefelt und dessen Nachfolger der Oberst Wilhelm von Saltzburg.®®^ Der letztere fiihrte bei seiner Abberufung die Amtsbezeichnung Vize-Gouverneur oder Kommandant.®®® Der Oberst Jon Pedersson Lilliesparre af Fylleskog, der von 1636 bis zu seinem Tod am 15. Februar 1641 in Mecklenburg Dienst tat, wurde als Gouverneur iiber die Garnisonen in Mecklenburg bezeichnet.®®® Die Verwendung des Gouverneurstitels in diesen Zusammenhängen diirfte andeuten, daB man von schwedischer Seite die Kommandanten nicht nur als lokale Militärbefehlshaber auffaBte, sondern sie auch eventuelle zivile Angelegenheiten entscheiden lieB. Das lag im ubrigen auch nahe, da während der hier aktuellen Zeit in Wismar keine zivilen Beamten vorhanden waren. Als Nachfolger Lilliesparres wurde Erik Hansson Ulfsparre von Johan Baner mit der Wahrnehmung des Er sollte die Staatsleitung in geistlichen und weltlichen Dingen organisieren, hatte aber in Einzelheiten die Entscheidung Oxenstiernas einzuholen. Beispielsweise war die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich, wenn ein Domherr des Domkapitels die Wiedereinsetzung in sein Amt verlangte. Nach Oxenstiernas Anweisungen sollten zwei Amtmänncr eingesetzt werden, von denen einer fiir die schwedische Krone die wirtschaftliche Verwaltung besorgen und der andere der Justiz vorstehen sollte. Der Superintendent sollte abgesetzt und durch einen fähigen Beamten ersetzt werden. Memorial fiir Johan Adler Salvius, datiert Coin an der Spree, den 3. Februar 1633; AOB I: 8 S. 136 f. Lundgren: Salvius: S. 74 f. 550 Instruktion fiir Alexander Leslie, datiert Frankfurt am Main, den 20. Juni 1633; AOB 1:9 S. 53 ff. Chemnitz: Schwedischer Krieg II S. 154. Vgl. das Wismarensia-Verzelchnis im RA. Axel Oxenstierna an KMt, datiert Magdeburg, den 5. März 1634; AOB I: 11, 1 553 554 555 S. 369. RA: Oxenstiernska samlingen E 650. — Vgl. Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor IV S. 760. 556

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