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200 dem AnlaB sollte der Fiskal intervenieren und verhindern, daB Angeklagte ihrer Strafe entgingen.^^^ 4.4. Wismar 4.4.1. Dieallgememe Entwicklung 1631 intervenierten die Schweden im Herzogtum Mecklenburg. Insbesondere die mecklenburgische Stadt Wismar war fiir die schwedische Krone strategisch wichtig. Am12. Januar 1632 verlieBen die kaiserlichen Truppen die Stadt, die danach von den Schweden eingenommen wurde.^'*^ Die Machtiibernahme war von schwedischer Seite schon vorbereitet worden. Die Regierung in Wismar sollte nach einer Anordnung der schwedischen Reichsregierung vom30. Dezember 1631 der Vizeadmiral und Gouverneur in Stralsund Erich Ryning iibernehmen.^^^ Am 29. Februar 1632 schloB Gustaf Adolf II. einen Biindnisvertrag mit dem mecklenburgischen Flerzoghaus. In diesem Vertrag wurde den Schweden die Abtretung der Stadt Wismar „cum munimento Hualfisch et coeteris'"' in einem zukiinftigen Friedensvertrag versprochen.®^® Die Schweden waren sich dessen bewuBt, daB die Stadt durch den Krieg schwere Entbehrungen auszustehen gehabt hatte, und man meinte, die Stadt miisse irgendwie entschädigt werden.^'*^ Zu Beginn der schwedischen Militärherrschaft war Johan Adler Salvius der militärwirtschaftliche Leiter der Nordwestarmee in Deutschland,^^® und nach dem Tode Gustaf Adolfs II. 1632 wurde er vom Reichskanzler mit der Leitung auch der Garnison in Wismar beauftragt. Die Schweden nutzten ihre militärische Vorrangstellung in Mecklenburg und begann mit der Rekonstruktion der Verwaltung in einigen Teilen des Herzogtums. Entsprechende Anweisungen erhielt Salvius beispielsweise hinsichtlich des Stiftes Biitzow in einem Memorial Axel Oxen549 Er sollte wöchentlich einen Reichstaler als Kostgeld und auCerdem 50 Reichstaler jährlich erhalten; zudem sollte ihm der gleiche Anteil an BuCen und Strafgeldern wie selnem Vorgänger zustehen. Erik Ryning an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 22. Januar 1632; RA: Oxenstiernska samlingen vol. E 703. RA: RR. Zu ihm siehe Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor VI S. 632. ®'‘® Sverges Traktater V: 1 S. 704 ff. Axel Oxenstierna an Åke Tott, datiert Frankfurt am Main, den 5. Juli 1633; AOB 1:9 S. 137. Lundgren: Salvius S. 41 ff. Lundgren: Salvius S. 59. 543

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