199 Nach Höpke hatte der dritte der drei Kanzlei- Erzstift aufgetragen. sekretäre „die Criminalia unter händen“.^^® 537 4.3.3.3. Der Fiskal Die enge Bindung des Fiskals an die erzbischöfliche Kanzlei wurde konkret sichtbar durch die Ernennung Johan Schwelings zum Kanzleirat und erzbischöflichen Fiskal am 3. Oktober 1635.^^^ Im März 1640 verlieB er seinen Posten und wurde Ratsherr in Bremen. Sein Nachfolger als „Fiskalsadvokat und -procurator" wurde Hermann Schlaff,^^® der bis zum Ende der erzbischöflichen Regierung imAmt blieb. Interessant ist, daB die schwedische Regierung schon imApril 1645 ein neues Fiskalsamt zur allgemeinen Unterstutzung der Rechtsprechung der schwedischen Krone einrichtete. Erster Inhaber des Amtes wurde Bernhard Böker als bei der königlich-schwedischen Regierung des Erzstiftes Bremen verordneter Fiskal, Advokat und Prokurator.®^^ Das Fiskalsamt wurde also bei der Regierung eingerichtet mit der Aufgabe, den Regierungsbeamten „in ihren anliegenden, undt fiirfallenden civil- undt criminalsachen advocando und procurando bedient seyn“. In Strafprozessen sollte der Fiskal besonders dafur sorgen, daB Gefangene und andere ex officio Angeklagte beschleunigt abgeurteilt wiirden. Der Fiskal hatte in alien seinen Sachen Protokolle zu fiihren. Diese Protokollfiihrung sollte nicht nur zur eigenen Gedächtnisstiitze, sondern auBerdem zur Information der Räte geschehen. Die Instruktion fiir den Fiskal läBt den unmittelbaren AnlaB der Einrichtung des Amtes erkennen: Viele der verhängten und von der Regierungskanzlei bestätigen Strafen waren nicht vollstreckt worden. Der Fiskal sollte dafiir sorgen, daB in Zukunft Strafen nicht nur verhängt wurden, sondern daB sie — und insbesondere Geldstrafen — auch vollstreckt wurden.^^- Er sollte sich auch darum bemiihen, daB Parteien, die in Strafsachen beispielsweise wegen Armut keinen Beistand hatten, auch ihre Prozesse durchfiihrten. Bei entsprechenVollmacht fiir Nicolaus Höpke vom 13. April 1645. RA: Bremensia vol. 137. —Vgl. Schleif: Regierung S. 143. Schleif: Regierung S. 228 f. Schleif: Regierung S. 229. Die von P. Brandt in Stade am 26. Juni 1646 ausgefertigte Vollmacht wurde von KMt am 10. Februar 1649 konfirmiert. StA Stade: Rep. 5 a, Fach 126 Nr. 149. *■*2 Einmal monatlich sollte er dem Stiftsrentmeister Christoff Wunecken eine Aufstellung iiber die zu Strafgeldern Verurteilten und ein Verzeichnis iiber die Zahlungen des letzten Monats einreichen. 537 538 539 540
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