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1. Einleitung Von 1560 bis 1815 * hatte Schweden auBerhalb des damaligen schwedischen Kernlandes in wechselndem Umfang Besitzungen imOstseebereicli. Die Gerichtsbarkeit der schwedischen Krone in diesen Provinzen war ein Teil der schwedischen Herrschaft. Die politische Entwicklung sowie die Verbindungen zwischen dem Mutterland und den Provinzen während der GroBmachtzeit sind in verschiedenen Untersuchungen dargestellt und analysiert worden. In ihnen sind auch Verfassungs-, Verwaltungs- und Kameralprobleme behandelt worden. Fragen zu rechtlichen Herrschaftsaspekten, beispielsweise nach Einfiihrung einer eigenen schwedischen Gerichtsorganisation, einer schwedischen ProzeBordnung und allgemein materiellen Rechts, und auch Fragen zu Ergebnissen der schwedischen Rechtspolitik in Gesetzgebung und Praxis sind jedoch nur gelegentlich beruhrt oder vermerkt worden und gelegentlich sogar bewuBt unbeantwortet geblieben.- Die Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone in den Provinzen sind deshalb als zentrales Thema einer Untersuchung bisher nicht behandelt worden. Eine auch nur einigermaBen erschöpfende Darstellung und Analyse des gesamten Fragenkreises diirfte eine Vielzahl von umfangreichen Monographien verlangen. Die Gerichtsorganisation der baltischen Staaten, vor allem Livlands, ist aus verwaltungsgeschichtlichem Blickwinkel schon von Ragnar Liljedahl ^ und Anna-Christina Meurling* analysiert worden. Die Entwicklung der Rechtsnormen in diesen Gebieten ist aber immer noch nur teilweise untersucht.® Der EinfluB schwedischen Rechts- ^ Formal bis 1903, als Schweden auf Einlösung Wismars verzichtete, das hundert Jahre vorher an Mecklenburg-Schwerin verpfändet worden war. Lundin: Wismars pantsättande passim. * So beispielsweise Meurling: Domstolsförvaltning S. 14 f. ® Svensk förvaltning i Livland 1617—1634. Uppsala 1933. Siehe oben FuBnote 2. ® Fiir diese Gebiete liegen u. a. die folgenden Untersuchungen vor: F. G. von Bunge: Einleitung in die liv-, esth- und curländische Rechtsgeschichte. Reval 1849. Ders.: Geschichte des Gerichtswesen und Gerichtsverfahrens in Liv-, Est- und Curland. Reval 1874. Adolf Perandi: Die Aufgaben und Funktionen der Estländischen GeneralgouverncI —Modéer

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