185 undt erdacht werden mag, mehr anhängig“, sollte er fiir Gefangennahme der Täter und ihre Bestrafung sorgen.^®® Von den Mitgliedern dieser Regierung hatte nur Heinrich Salmuth vor der Machtubernahme in schwedischen Diensten gestanden. Die anderen Regierungsmitglieder waren vorher mit unterschiedlichen Aufgaben dem Erzbischof verbunden gewesen. Zum Kanzleipersonal gehörten von Anfang an zwei Kanzleisekretäre, Johan von Ronne und Jodoc Prott. Beide erhielten gleichlautende Interimsvollmachten, die sie zur Befolgung der Kanzleiordnung aufforderten. Im wesentlichen sollten sie bei den Audienzen Protokoll fiihren, die Entscheidungen der Kanzlei ausschreiben und ihre Zustellung besorgen.^®® Die Kanzleiordnung des Erzbischofs wurde also auch von der schwedischen Regierung ihrer inneren Arbeit zu Grunde gelegt. 1647 wurde Georg Keller, der vorher bei Johan Adler Salvius Sekretär zum Lehn- und Gerichtssekretär sowie zum Exekutor 460 gewesen war, in Zivil- und Forderungssachen ernannt. Seine Aufgaben entsprachen teilweise denen, die einer der drei Sekretäre der erzbischöflichen Kanzlei wahrzunehmen hatte.^®^ Imeinzelnen hatte Keller drei Aufgaben. Zum einen sollte er alle Lehnsachen bearbeiten und dabei besonders die Interessen der Krone als Lehnsherr beachten. Zum zweiten sollte er bei den Gerichtsverhandlungen neben den dafiir pro tempore bestellten Personen anwesend sein, das Protokoll fiihren und halbjährlichein Verzeichnis der Delinquenten und Bruchfälligen zusammenstellen. Zum dritten sollte er alle Entscheidungen der Kanzlei, „es seien immissiones oder ad]udicationes'‘\ nicht aber die der Untergerichte vollstrecken.^®^ Der Umstand, daB Kellers Sekretärstelle erst nach zwei Jahren schwedischer Verwaltung eingerichtet worden ist, läBt darauf schlieBen, daB ein unmittelbares Bediirfnis vorgelegen haben AuBerdem wurde der friihere Rat (von Haus aus) Melchior von During zum Rat und Drost im Amt Hagen, der Amtsschreiberei und der Beverstedter Miihlen ernannt. Königsmarcks Interimsvollmacht vom 15. April 1645; RA: Bremensia vol. 116. Konfirmierte Vollmacht vom 31. Oktober 1646; RA: Ty-lat RR. — Zu seinen Meinungsverschiedenheiten mit dem Erzbischof: StA Stade: Rep. 5 b, Each 130 Nr. 26. Vorläufige Instruktionen vom 20. April 1645; RA: Bremensia vol. 116. Konfirmierte Vollmachten vom 31. Oktober 1646; RA: Ty-lat RR. Später bestellte die schwedische Reichsregierung zu Sekretären auch Johann Hartwigh (Konfirmierte Vollmacht vom 31. März 1647; RA: Ty-lat RR) und Georg Keller. Zudem wurden während dieser Jahre drei Kanzlisten, namlich Friedrich Ewert, Thomas Conrad und Hieronymus Stolte angestellt. Höpkes Relation von 1649; RA: Bremensia vol. 137. KMt an Kanzler und Regierung im Erzstift Bremen vom 1. Juli 1647; RA: 458 459 460 Ty-lat RR. „Der dritte Sekretär" —Schleif: Regierung S. 143. . . denen beampten Graffe, Vogten undt Schultheisen aber einem jedwedern in seinem Ambte und district, dass jhrige gelassen werden". Bestallung vom 1. Juli 1647; RA: Ty-lat RR. 462
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