181 wurde von Seiten der Delegierten nur als Unterbrechung bezeichnet. Das war aber lediglich eine Frage der Form. Tatsächlich gab es nichts mehr zu verhandeln. Friedrich stritt nicht mehr fiir ein Territorium, sondern nur noch fur seine Person. Er hatte gewisse Hoheitsrechte, die ihm immer noch zustanden und ihn auf Reichsebene direkt unter den Kaiser stellten. Die einzige wirkliche Forderung, um die man auf Seiten des Erzbischofs verhandeln konnte, war ein Abzug der schwedischen Truppen aus Bremen — fiir die schwedische Reichsregierung war sie völlig unannehmbar.^^^ Friedrich war also kein echter Verhandlungspartner mehr. Die Stifter waren zudem fiir die Schweden ein anziehendes territoriales Objekt bei den Osnabriicker Friedensverhandlungen geworden. Der Reichskanzler schlug Königin Christina die Erhebung formeller Forderungen am 2. April 1645 vor,^^^ die dann den schwedischen Legaten in Instruktionen vom Januar 1646 mitgeteilt wurden.^^^ Zusammenfassend gesagt beherrschten also die Schweden von 1631 bis 1636 und von 1645 bis 1648 die Stifter auf Grund des jus belli. Während des ersten Abschnittes umfaBte die schwedische Herrschaft nur ein militärisches Direktorium zusammen mit dem Landesherrn. Während des zweiten Abschnittes bis zum Frieden von Osnabriick wurde dann eine allumfassende Herrschaft im Namen der schwedischen Krone und gegen den Willen des Landesherrn ausgeiibt. Dieser Unterschied in der schwedischen Herrschaftsausiibung kam auch in der Entwicklung des Gerichtswesens zum Ausdruck. Bis 1645 iibte der Erzbischof die Gerichtsrechte aus, danach liegt die Initiative — wie näher dargestellt werden soil — bei den Schweden. 4.3.2. Die Organisation 4.3.2.1. Das Erzstift Bremen 4.3.2.1.1. Das Hofgericht Das Hofgericht war insoweit ein Gericht der Stände, als es ihr Forum im Erzstift war. Auch gegen die Beamten des Erzbischofs muBte beim Hofgericht Klage gefuhrt werden, wenn sie sich Fehler oder Ubergriffe gegen Stände hatten zu schulden kommen lassen. Zur Zeit des letzten Erzbischofs Lorenz: Erzstift Bremen S. 106. Böhme: Staatsfinanzen S. 30. Dickmann: Frieden S. 220. Die Deputierten des Erzbischofs fanden es etwas absonderlich, daB die schwedische Reichsregierung mit ihnen in Stockholm verhandelte und aber gleichzeitig die Satisfaktionsforderungen stellen lieB. Oxenstierna erklärte jedoch, daC darin nichts Abson433 434
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