179 Der Erzbischof versuchte, die Gefahr durch den Neutralitätsvertrag abzuwehren, und weigerte sich, mit Königsmarck zu verhandeln. Er bemiihte sich auch, Kontakte zwischen Schweden und den Ständen des Erzstiftes zu verhindern. Im Februar 1644 kam es dann aber doch zu Verhandlungen von Königsmarck und den Ständen. Diese meinten, dal3 der Erzbischof ihnen nicht helfen könne: sie seien deshalb zu Verhandlungen mit Königsmarck berechtigt. Die Verhandlungen blieben jedoch ergebnislos. Dietrich Reinking, der Kanzler des Erzbischofs, sagte den Ständen direkt, daB die Schweden das Stift okkupieren wollten. Von schwedischer Seite beabsichtigte man allerdings nicht, Friedrich zu vertreiben, sondern war in erster Linie daran intressiert, das Land militärisch zu beherrschen und Kontributionen zu erhalten."*’^ Der schwedische Krieg gegen Dänemark war erfolgreich, Ende Januar 1645 lieB Torstensson wiederumKönigsmarck nach Norden marschieren — u. a. mit dem Auftrag, die Stifter zu erobern. Anfang Februar brach Königsmarck in das Erzstift ein und begann mit der Belagerung Stades, das am 15. Februar 1645 kapitulierte. Drei Tage später ergab sich Buxtehude. Mitte März beherrschte die schwedische Armee das ganze Erzstift. Die Schweden hatten also das Stift mit Waffengewalt und gegen den Willen des Landesherrn erobert. DaB die Schweden die Verwaltung des Stiftes iibernehmen wollten, ergibt sich daraus, daB sie den Kanzler und Rat Friedrichs gefangennahmen; andere Beamte Friedrichs gerieten ebenfalls in Gefangenschaft oder fliichteten.^-^ Die Verwaltungsiibernahme geschah dann auf der Grundlage des jus belli. Königsmarck wurdeinErfullung friiherer Versprechen am 18. Juni 1645 zum Gouverneur des Erzstifts ernannt. In dieser Eigenschaft sollte er dem Erzstift in „Kriegs- als Civilsachen“ vorstehen und dem Oberkommando des Feldmarschalls in Deutschland unterstellt sein.^-^ Nach Abstimmung mit den Legaten Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius ernannte er zusammen mit dem Oberkommissar Peter Brandt eine neue schwedische Regierung in Stade.^^® Sie hatte im groBen ganzen dieselben Aufgaben wie die Räte der erzbischöflichen Zeit. Die Schweden brachten auch das Gerichtswesen, das 422 Lorenz: Erzstift Bremen S. 46 f. Zetterqvist: Grundläggningen S. 51 ff. Böhme: Staatsfinanzen S. 34. Zetterqvist: Grundläggningen S. 53. — Kanzler Reinking sollte nach Stockholm gesandt werden, well er „in viele Wege wiedrig“ gegen die schwedische Krone verhalten habe; die iibrigen sollten nach Wismar gesandt werden. Königliche Resolution an Königsmark vom 18. Juni 1645, Punkt 3; RA: Ty-lat RR. RA: Ty-lat RR. Obcr ihn Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor I S. 569. Zetterqvist: Grundläggningen S. 53. 422 426
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=