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168 unterthenige Relation davon einzubringen".^®® Schon fur 1632/33 ist belegt, daB in Kriegsgerichtsverfahren von juristischen Fakultäten Gutachten eingeholt worden sind. Beispielsweise wurden in einer Sache ÄuBerungen der Fakultäten von Greifswald, Rostock und Frankfurt an der Oder eingeholt.®®® Fiir Stettiner Kriegsgerichtsverfahren von 1638 wurden responsa aus Helmstedt beschafft.®^® Ab 1641 ist dann die Greifswalder Fakultät häufiger als Spruchkollegium belegt.®^^ 1641 ging zudem Johan Dreyer von seiner Generalauditeursstellung auf eine Stellung als SchultheiB und Ratsherr in Stettin iiber. Diese Betrauung mit anderen Aufgaben mu6 im Zusammenhang mit den schwedischen Eingriffen in die pommersche Verwaltung nach 1640 gesehen werden.®^® Johan Oxenstierna kiimmerte sich während seines Aufenthaltes in Pommern von 1641 bis 1643 auch um das Kriegsgerichtswesen. Während seiner Stralsunder Zeit 1642 beauftragte er zum Beispiel einmal den Generalauditeur Salefelt mit der Einleitung einer Inquisition. In der oben erwähnten, vermutlich von Johan Oxenstierna entworfenen Regierungsinstruktion iiber die Verwaltung Pommerns wurde dem Vizegouverneur und seinen Räten aufgetragen, die „Kriegsdiciplin rigorissime, alls in einen formierten Estat, exercieren“. Kommandanten und Offiziere sollten sich nicht scheuen, die Verfahren ,,mit gutemExempel und Exemplarischen Leben“ entscheiden zu lassen, sonst könnten die Garnisonen „sich in Ehebruch und Hurerey verlieren und also der Soldatesque zur dissolution Ursach geben“.®"^ Oxenstierna nahm auch Veränderungen im militärischen Stellenplan vor. Nach Dreyer wurde 1641 fur Hinterpommern kein neuer Generalauditeur ernannt, sondern nach provisorischen MaBnahmen wurde Henrik Salefelt ab 1. April 1642 auch mit der Wahrnehmung der hinterpommerschen Aufgaben betraut.®^® Nach Oxenstiernas endgiiltigen Organisationsvorschlägen fiir Pommern wurde Salefelts Sitz von Stralsund nach Stettin verlegt. Vor seiner Abreise erteilte Oxenstierna am 8. Juni 1643 Salefelt noch Amtsvollmachten als Generalauditeur auch 373 Alexander Erskein an Axel Oxenstierna, datiert Stralsund, den 10. Februar 1640; RA: E 593. Caroli Pommerning ./. Jochim Lokerwitz; RA: Oxenstiernska samlingen. Krigsrättshandlingar och rör. justitieväsendet i Preussen och Tyskland 1626—1654, E 889. RA: Pommeranica vol. 497. Siehe unten Kap. 8.2.2.4.6. —Vgl. auch Modéer: Borgrätt S. 159 f. Backhaus: ReichsterritoriumS. 39. S7I Schreiben voni 9. April 1642. RA: E 889. RA: Pommeranica vol. 455. Vgl. FuBnote 65 oben S. 111. RA: Reviderade räkenskaper Pommern-Wismar, Hinterpommerska journalen 1642 375 p. 1939.

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