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106 stiernas, vomRat mit dem Entwerfen eines Planes fiir die Herrschaft iiber Pommern beauftragt worden.^^ Die Instruktionen fiir Johan Baner als Generalgouverneur wurden zu einem Programm fiir die zukunftige Regierung der schwedischen Krone.^- Aus ihnen ergab sich, daB die Regierungen der beiden Landesteile weiterhin „in causis consistorialibus, jnstitiae et oeconomicis“ getrennt bleiben sollten (Punkt 4). Sie sollten ihren Sitz in Stettin bzw. Greifswald haben. Jedes der beiden Hofgerichte sollte aus einem adligen Präsidenten und sechs Assessoren bestehen.^^ Von schwedischer Seite meinte man, daB der Defensionsvertrag von 1630 als reiner Militärvertrag keine Grundlage fiir eine Ubernahme der Justizverwaltung abgeben könne. Dementsprechend enthielten die Instruktionen Baners in Punkt 8 eine ÄuBerung der Regierung, die Gouverneure der beiden Landesteile sollten, da sie „Kriegsleute sein und bei den teutzschen Rechtsprocessen nicht herkommen“, nicht den Vorsitz in den Hofgerichten fiihren.®^ Die Schweden betrachteten sich also immer noch als von den Bestimmungen der Stettiner Allianz gebunden. Auch in Brandenburg meinte man, die Schweden seien mit der Organisierung des pommerschen Staates und der Ubernahme von Regierung und Gerichtswesen auf der Grundlage von Vorschlägen beschäftigt, die der Reichskanzler erarbeitet habe und die er persönlich in Pommern durchfiihren wolle.^^ Die Geriichte waren aber den tatsächlichen Ereignissen voraus. Es ist belegt, daB die schwedische Regierung im Dezember 1638 in ein schwebendes Gerichtsverfahren eingegriffen hat. Sie beauftragte nämlich am 17. Dezember eine Kommission mit der Entscheidung in einer Sache gegen Dr. Gregorius Winsen, der, jedenfalls so lange Sten Bielke gelebt hatte, in Alten-Stettin gefangen gehalten worden war.*® Wollte Winsen gegen das Urteil appellieren, sollte die juristische Fakultät von Greifswald im Namen der schwedischen Krone entscheiden.*^ Diese durch Odhner: Politik Schwedens S. 38 Dieser Vorschlag wurde den leitenden Beamten in Pommern durch ein Memorial fiir Gouverneure und Assistenzräte vom 25. August 1640 mitgeteilt; RA: RR. KMt an Banér vom 8./10. Dezember 1638; RA: RR. — Bär: Politik Pommerns S. 366. Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 50. Bär: Politik Pommerns S. 368. — Zu den Alternativen, die sich den Schweden fiir ihre Pommern-Politik boten, Backhaus: ReichsterritoriumS. 34. Matthias von Crockow an Georg Wilhelm; Urkunden und Actenstiicke I S. 513 f. ** Sie bestand aus dem Gouverneur Johan Lilliehöök, Johan Nicodemi (Lillieström), Joachim Transehe (von Roseneck), Sebastian Hempel, Caspar Gembendorff, Johan Dreyer, Johan Faltz und Hieronymus Backbusch. RA: Tysk-lat. RR 17. Dezember 1638: Vollmacht und Commission fiir I. K. Mt zu Alten-Stettin residirenden Gouverneurn respective Hoffräthe und andere Bediente wegen dess daselbst arrestirten Doct. Gregorij Winsen. —V'gl. Kap. 8.

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