des 18. Jahrhunderts begannen auch die Anschauungen Fichtes und Kants iiber die Konstruktion des Staatsvertrages Widerhall zu finden. Auch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts gab es in der schwedischen akademischen Lehre keine einheitliche Anschauung, sei es in der Frage iiber die Ursache der Staatsbildung oder darin, wie ein Staatsvertrag am besten zu konstruieren sei. All dies spiegelt die unterschiedlichen Auffassungen hieriiber, die in der internationalen Literatur jener Zeit herrschten, wider. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Feststellung, dass die akademischen Lehrer sich in ihren Vorlesungen und in den unter ihrer Aufsicht verfassten Dissertationen, an eine vertragsrechtliche Auffassung vomStaat anschlossen. Der Staat wurde gebiidet durch eine Konsenserklärung von freien Individuen. Durch Vertrag erhielt die Obrigkeit ihre Macht und ihre ”jura majestatica” imStaate. Die Individuen bildeten den Ausgangspunkt fiir den Staat und fiir das Machtverhältnis in ihm. Dieses bedeutete gleichermassen eine Hervorhebung des naturrechtlichen und eine Schwächung des religiösen Momentes in der Gesellschaftssicht. Das Verständnis vom Staate wurde mehr und mehr säkularisiert. Dieses hatte bedeutende Konsequenzen in vielerlei Hinsicht. In kirchenpolitischer Hinsicht betonten die herrschenden Vertragstheorien deutlicher die Unterschiede zwischen Staat und Kirche. Religionspolitisch gesehen, kamdie Frage der p)olitischen Funktion der Religion im Staate iiberhaupt in eine teilweise ganz neue Lage. Konkret fiihrte die mehr und mehr säkularisierte Staatsauffassung zu einer schwerwiegenden Komplikation in der alten Frage in welcher Weise die Herrschaft im Staate auf dem Willen Gottes beruhe. II. Die biblische Legitimierung der politischen Macht. In Ankniipfung am Römer 13 war es bereits friiher zur regen Auseinandersetzung im schwedischen akademischen Unterricht dariiber gekommen, ob die Obrigkeit ihre ”majestas” ”mittelbar” oder ”unmittelbar” von Gott bekäme. Der Streit dariiber ebbde in Schweden in den Zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts ab, da die naturrechtlichen Staatsauffassungen schon so dominierend waren, dass schon die Fragestellung selbst von den meisten als inadäquat betrachtet wurde. In dieser Situation wurde die schwedische Uebersetzung von Lockes Schrift ”Two treatises on Government” veröffentlicht. Der Frage der mittelbaren oder unmittelbaren ”majestas” wurde gleichwohl auch in der Folgezeit grosses Interesse innerhalb des akademischen Unterrichtes entgegengebracht. Die.ses Problemsollte der Einfallswinkel fiir die Behandlung der umfassenden Frage werden, wie eine immer mehr säkulalarisierte Staatsauffassung und die Vorstellung, dass die Obrigkeit ihre Macht durch Vertrag erhalten habe, mit einem theokratisch geprägten und sich auf Aussagen der Bibel stiitzenden Obrigkeits\'^erständnis zu vereinen sei. Zugespitzt galt das Problem der Frage, wie man politische Macht im Staate, unter Beibehaltung einer vertragsrechtlichen Staatsauffassung, biblisch legitimieren könne. Viele 341
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