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ZUSAMMENFASSUNG STAAT —RELIGION —KIRCHE Ein Problemkomplex im schwedischen akademischen Unterricht während des 18. Jahrhunderts. Aufgabe: Die heutige Debatte um die Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche in Schweden wird oft von zwei, imPrinzip verschiedenen, Hauptliniengeprägt. Die eine beschäftigt sich mit dem Verhältnis des Staates zur Religion iiberhaupt; die andere untersucht die Beziehung des Staates zu bestimmten Glaubensgemeinschaften, wie zur Schwedischen Kirche und zu den anderen Gemeinschaften unterschiedlichen Charakters. Fragen, die an beide Haupthnien ankniipfen gehen oft ineinander fiber, aber prinzipiell handelt es sich hierbei umzwei v'erschiedene Hauptlinien. Schon gegen Ende des 17. und am Anfang des 18. Jahrhunderts sind diese beiden Hauptlinien, vorallern in der deutschen Staats- und Kirchenrechtslehre, voll entwickelt gewesen. Sie begegnen uns zum Beispiel bei S. Pufendorf, Chr. Thomasius, J. H. Böhmer, Chr. M. Pfaff, sowie bei verschiedenen anderen Kirchenrechtstheoretikern. In England wurden ähnliche Gedanken, vorallemvon J. Locke, geäussert. Die Schriften all dieser Denker fanden rasch Zutritt zum Unterricht an den schwedischen Universitäten und machten somit die von ihnen vorgeschlagenen Lösungen des Problemes bekannt. Unter dem Einfluss der naturrechtlich geprägten Theorien der Aufklärung kamdie Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche, sowie die von Religion und Kirche immer stärker in den Blickpunkt des Interesses. Dies gilt besonders fiir die Fragen, die die Religionsfreiheit beriihrten. Aber auch in der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche brachten die Ideen der Aufklärung mit sich, dass man das Trennende zwischen ihnen und ihrer Rechtsstellung hervorhob. Die Aufgabe der hier vorliegenden Dissertation ist es, den Problemkomplex ”Staat, Religion und Kirche” und die damit zusammenhängende Entwicklung innerhalb der Lehre des schwedischen akademischen Unterrichtes während des 18. Jahrhunderts zu beleuchten. Besondere Aufmerksamkeit wurde hierbei der Beeinflussung, die die schwedi.sche Doktrin vorallem von der deutschen erfuhr, gewidmet. Diese Untersuchung stiitzt sich auf folgende Quellen: Die Vorlesungsmanuskripte der akademischen Lehrer oder wenn diese verloren gegangen sind, auf die Kollegnachschriften der Studenten, sowie auf eine Anzahl lateinisch verfasster Dissertationen, die entweder als Uebungs- oder Gradualabhandlungen vorgelegt worden waren. Die Vorlesungsmanuskripte sind im Gegensatz zu den Dissertationen nicht gedruckt. In Betracht wurde der Unterricht an den theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten der Universitäten in Uppsala, Lund und Abo (Turku) gezogen. 338

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