452 ..Hinlertag“ gegeben worden sei, babe keine Rechtskraft. In unseren Tagen verfocbt ein Forscher dieselbe Ansicbt und fiibrte auch Belege aus den Jahren 1436 iind 1589 an. Der erstere von diesen beziebt sich jedoch auf eine private Auseinandersetziing. 1589 bandelt es sich um eine Gabe. die nnter das Sladtrecht fällt. Das Urteil beinhaltet. ganz iin Gegensatz zu der vorgebrachten Behauptung, dass eine Morgengabe in erworbenem Grundbesitz anerkannt wnrde. Wie nun verfuhr Svea hovrätt, und iin vorliegenden Fall das Revisionsgericht, wenn die Verordnung von GB 10:3 betr. ,.Festigern“ nicht eingehalten worden war? Bei einein Prozess, der 1622 abgeschlossen wurde, fand das Gericht. dass die Frau die Morgengabe erhalten sollte, die der Mann ihr ausgesetzt hatte. Dies ist keine einmalige b>scheinung. Iin Jahre 1697 konstatierte das Gericht, der Morgengabebrief sei von reclitsgiiltigen Zeugen unterschrieben; die Anzahl der Zeugen war in diesein Fall zwei. In einem Rechtsstreit des Jalires 1675 kam nur ein Zeuge vor. Zwei glaubwiirdige Zeugen wurden als voile Beweisfiihrung angesehen, während nur einer als halber Reweis gait. In dein Urteil wurde die Morgengabe berabgesetzt. Eine Mor<jeng<ihe wurde soinit ausgezahlt, auch wenn nur ein Zeuge vorhanden war und 12 ,.Festiger“ niemals vorgekoinmen waren. Der zugrundeliegende Gedankengang geht klar aus einem Prozess aus deni Jahre 1686 hervor. in welchem der Referent erklärt, die Grösse der Morgengabe iniisse natiirlich bewiesen werden, die Ehefrau verliere jedoch ibre Morgengabe nicbt, wenn kein voller Beweis vorläge. Das Gericbt (hovrätten) bat auch die Gabe zugesprochen. wenn weder Morgengabebrief noch lebende Zeugen vorhanden waren, sondern nur ein Testament vorgelegt werden konnte, obschon der Referent meinte, die Grösse miisse nach GB 10 bestimmt werden. In einemanderen ähnlichen Fall wurde das Testament anerkannt, wenn auch auf anderer Grundlage. Das Gericht wurde auch mit der Frage konfrontiert, wie zu verfahren sei, wenn die Morgengabe nicht am richtigen „Hintertag“ gegeben worden war. Wenn das Gericht als bewiesen ansah, was gegeben worden war, wurde der Ehefrau die Morgengabe zugesprochen. In der Revision sah man keinen Grund, daran etwas zu ändern. Die Morgengabe ging
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