445 Iiii Mitlelalfer wie auch während des grösslen Teils des 10. Jahrhunderls halte die Morgengabe eine geschlossene klar unirisseiie Form, da sie hinsichllich ilirer Gnisse definiert wiirde. Wahrscheinlich schon um 1550 oder jedenlalls spätestens in den achiziger .lahren des 10. Jahrhunderls Iritt eine Änderung ein insotern, als die Giaisse ganz oder teihveise der Zukunfl iiherlassen hlieh. khn Morgengahehrief sah häidig ans wie tolgl: znnäehst wnrde ein nainentlich autgeriilirter Herrenhof versprochen oder der hesle. den der Aiissleller des Hrieles erhen hzw erhen oder erwerhen konnte. Sodann wurde die Hälfle von dem gegehen. was man erhen oder/und erwerhen wiirde. Ks kam vor, dass hereils Geerhtes oder Frworhenes gegehen wurde. Zu all diesem kam dann die Aufhesseriing hinzu. k"s gah noch mehr Komhinalionen als diese und die Hegelmässigkeit war dil't'erenzierter, als in der Lileratnr geltend gemacht worden ist. IGn Morgengahebrief, in dem die ohen skizzierlen Miiglichkeiten ausgenutzl wiirden. nmfasste niemals nur die Hälfte voni IGgentum des Mannes, sondern hedeulend mehr. War die Aufhesserung binreichend gross, konnte das \’ersprochene sein gesamles Vermögen einschliessen. Die Landrechte heslimmten, dass die Morgengabe in einer kinderlosen kZlie dem uherlehenden Khegatlen zufiel. Dieser Uehergang von Giilern an die Khefrau konnte auch eintreffen, wenn sie den Mann mit Kindern uberlebte und das Kind oder die Kinder vor ihr slarhen. Damit halte die Sippe des Mannes das Recht an dem Gegehenen verloren. Je grosser der Teil des Gesamtvermiigens des Mannes war, den die Morgengabe ausmachle, um so mehr Gut hiisste die .Sippe des Mannes unler normalen Verhällnissen ein. Je mehr kinderlose Frauen ihre Manner iiherlehten, umso griisser wurde diese Finhusse und damit auch die Anzahl der helrottenen Familien. Dieser Umstand diirtle einer der wichtigslen Griinde lur das erneute Interesse an einer Revision von GR 10 gewesen sein. Die 1’rage der Morgengabe wurde auf dem Reichstag von 1017 behandelt. Ks wurde darauf hingewiesen, dass dem Staat grosser Schaden dadurch zugetugl wiirde, dass die verwilwelen Frauen keine Soldaten zu stellen hrauchten. Auf den Reichstagen der dreissiger Jahre des 17. Jahrhunderls wurde die Morgengabe aufs
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