444 letztere bedeutet, dass die Einteilung nach dem Stande in GB 10 unberiicksichtigt bleibt, da die Morgengabe nun ungeachtet des Standes des Mannes gegeben wird. Die 80 Mark entsprechen etwa 1.5 lötigen Mark iind treffen im Vergleich zu der Maxiniierung in GB 10 die Stände verschieden. Die Verordnung des Landrechts, dass die Gabe bei Kinderlosigkeit dein iiberlebenden Ehegatten zufallen sollte, findet in dem Appendix keine Entsprecbnng. Die Bestiininungen in GB 10:2 binsicbtlicb des Verfabrens, falls der Maximalbetrag iiberscbritten wiirde, sowie fiber Basse an den König, sind iin Appendix sowobl fiir den Bauern wie den Landlosen aiifgehoben. Die Morgengabe wird im Appendix auch nicht in Uebereinstimmung mit der Verordnung in GB 10:3 fiber den richtigen „Hintertag“ oder Festiger gegeben. Während des ganzen 16. Jahrhunderts wurde GB 10 in der Form von MELL und/oder KrLL als geschriebenes Gesetz betrachtet. Ffir das 17. Jabrhundert verhielt es sicb bis zum 17.12. 1644 ebenso, jedoch mit dem Unterschied, dass der Appendix binzutrat und KrLL gait. Eine Prfifung der Morgengabebriefe zeigt, dass allein die Morgengabe schon hoch fiber demZulässigen lag, nocb ebe die Aufbesserung dazukam. Diese wurde somit in der Zeit von 1521 1644 nicht dazu benutzt, die Bestimmungen des Landrechts zu umgehen. Die Aufbesserung kam bis in die beiden letzten Jahrzehnte des 15. Jahrhunderts sehr selten vor, danach aber nahm sie an Zahl allmählich zu. Im zweiten Teil des 16. Jahrhunderts und bis zum Ende der sechziger Jahre des 17. Jahrhunderts kommt auf Seiten des Adels nur selten ein Brief ohne Aufbesserung vor. Die Jahrhundertelang fortschreitende und um die Mitte des 16. Jahrhunderts beschleunigte Mfinzverschlechterung ffihrte mit der Zeit dazu, dass die Aussteller von Briefen im 16. und 17. Jahrhundert es vorzogen, die Aufbesserung in wertbeständigen Gold- oder Silberniiinzen anzugeben oder auch in reinem Silber oder Schmuckstficken. In der Literatur wurde gesagt, die Edelleute hätten ihren Frauen (iiisnfihmslos Grundbesitz, Höfe oder Schlösser als Morgengabe gegeben. Das mittelalterliche Diplommaterial zeigt, dass bisweilen auch Geld gegeben wurde oder dass es auf die Zukunft ver.schoben wurde, ob Geld oder Gut gegeben werden sollte.
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