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442 wandlen nolwendig war. Die Behauptung. man hahe sich iiber das Einholen einer Zustimmuiig hinweggesetzt oder aber sie sei selteii eingeholt worden, ist als ein Missverständnis zii bezeichnen. Xoch eine weitere Ansicht dariiber, wie die Maximierungsvorscbriften des Landrecbts angeblichwenigstens bis zuin Jabre 1663 befolgt wiirden, liegt vor. Ihr zufolge diente die Freundesgabe, d.h. die Aiifbesseriing der Morgengabe, dazu, die ^'e^ordllung des Landrechls zu umgehen. Die Morgengabe sei znniichst im Einklang mit dem Gesetz gegeben worden. nnd dann erst babe man die Aufbessernng dazngelegt. Vor dem Hintergrnnd des bier geschilderten Branches, der beinhaltete, dass die Morgengabe nach eigenem Gutdiinken und ohne Beriicksichtigung der Maximierungsvorschriften des Landrecbts gegeben wnrde, ist es unmöglich, fiir das Mittelalter diese Ansicht generell zn akzeptieren. Eine Ueberpriifung des Urkundenmaterials aus dem Mittelalter zeigt aiich, dass die Aufbesserung, soweit sich das kontrollieren lässt, erst gegeben wnrde, nacbdem bereits eine zn bohe Morgengabe festgesetzt war. In der Literatur wurde auch gesagt, die Aufbesserung sei die friiher an den gesetzlichen Vertreter der Brant gezahlte Freundesgabe, die nun slalldessen der Brant gegeben worden sei. Man berief sicb dabei auf die \'erhiiltnisse in Jämtland, wo der Bräutigani der Brant eine „Zngabe“ itilgia'f) gab. Diese wurde jedoch am Hochzeitsfag ubergeben, die Morgengabe dagegen war am Tag danach fällig. Man meint, das Landrechl sei in den dreissiger Jahren des 15. Jahrhunderts in Hälsingland oder den Land- -schaften nördlicb davon noch nicht in Gebraucb gewesen. Das Hälsingerecbt gestattet iinbegrenzte Morgengaben, zur Zeit seiner Giiltigkeit kann folglich die .\nfbesserung nicbt dazii benntzt worden sein, das Geselz zn nmgehen. Nach den Diplomen wurde die Aufbesserung sowobl am Tag nacb der Hochzeit gegeben wie Jabre oder Jahrzehnte nach der Morgengabe. Die Ansicht, die Freundesgabe an den gesetzlicben \Trtreter der Brant sei in die Aufbessernng fiir die Ebefrau verwandelt worden, findet somit keinerlei Stiitze im Quellenmaterial. Wenn die Aufbesserung später hinzukam als am Tag nach der Hochzeit, wird zuweilen ausdriicklich gesagt, der Grund dafiir sei, dass die Frau während der Ehe eine gute Ehefrau gewesen sei. Auch andere mehr oder

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