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435 2 c) freigelassener Mann — haiisgeborene Unfreie: wenn nur Morgengabe gegeben worden ist wenii nur Freundesgabe gegeben worden ist wenn Morgengabe und Frenndesgabe gegeben worden ist wenn keine Morgengabe und keine Frenndesgabe gegeben worden ist 1/3+ 1 1/3+1 1/3+ 1 1/2 Wie die Sacbe aussali, wenn ein Unfreier eine Unfreie beiraten wollle, gebt weder aus dem Ebe- nocb ans dem k>bscbaftsabscbnilt ausdriicklicb bervor. Es lässt sicb nicbt aiisscliliessen, dass der Unfreie von der ^>rpflicbtung, eine Morgengabe zu geben, befreit war. Wenn nacb dem Gesetz eine solcbe gegeben werden musste, belrug sie nicbt eine Mark, sondern lag unter diesem Betrag. Die oben erwäbnte Abstufung verleibt den Västg()tarecbten ein ganz besonderes Gepräge im Vergleicb zu den iibrigen Landscbaftsrecbten, die keinen Unterscbied der Person macben. ist miiglicb. dass eine äbnlicbe Abstufung friiber aucb in anderen Gericbtsbezirken vorkam, da die GesellscbaftsformSippengeborener —Freigelassener Das balländiscbe Recbt ist uns nicbt erbalten. Jedocb gibt es ein Diplom aus dem Jabre 1345, das eine Auffassung von Gesetz und Hraucb vermittelt. Die darin aufgefiibrten Bedingungen besagen, dass die Giiter bei Kinderlosigkeit dem iiberlebenden Gatten zufielen, waren aber Kinder vorbanden, erbielten sie dieselben als miitterlicbes Erbe. Der Wert der Gabe ist bedeutend böber als die 3 Mark des Västgiitarecbtes. Die Gabe wurde mit Scbosswurf am Tag vor dem Hocbzeitstag iibergeben. Das bedeutet, dass die Morgengabe entweder damit definitiv gegeben war. oder aber dass aucb bier das Beilager endgiiltige Bedeutung batte. Im Hinblick auf die Nacbbarscbaft Västergötlands und darauf, dass auf scbwediscbem Boden sonst eine bereits am Tage vor der Hocbzeit gegebene Morgengabe nicbt vorkommt, spricbt alles dafiir, dass die symboliscbe Ilandbmg des Scbosswurfs ein Teil des Ganzen war, das durcb das Beilager abgescblossen wurde. Damit wäre das Geben am Hocbzeitstage vollendet gewesen. Somit wäre es also aucb in Halland erlaubt gewesen, die Morgengabe vor dem „Hintertag“ zu iibergeben. Unfreier nicbt unbekannt war.

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