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26() konimt danii zu dem paradoxen Schluss, dass die katholisclie Kirche des Mittelalters, die sich ihrer Macht diirchaus bewusst war, durch das Eingreifen eines Mannes der Kirche. wie Andreas And es war. einen Teil ihres Einfliisses verloren hälte und dass eine mächtige Waffe ihr entrissen worden sei. Die Erklärung diirfte eher darin zu suchen sein, dass die Kirche zur Zeit der .Xeubearbeitung des Upplandsgesetzes ihre Anspriiche der weltlichen Macht gegeniiber nicht zu behaupten vermochte. Ill Die vorangehende Darslellung ist davon ausgcgangen. dass die Regel von Taute und Erbrecht ini kanonischen Reclit fehlt. Das gilt jedoch nur. wenn man die iibliche Definition verwendet näinlich die Dekrete. die ini ('orpus iuris canonici zusaniniengestellt sind. Audi wenn die Regel iiii Decretinn Gratiani von etwa 1140 fehlt. besteht durchaus die Möglichkeit, dass sie in älteren Saninilungen von Dekreten vorgekoinnien ist. Dass Gratianus sie nichl iiiit aufgenoninien hat. mag dann daniit zusanimenhängen. dass sie zuni weltlichen Recht geluirte. Andreas Sunesens Eorniidierung der Regel in seiner Paraphrase des Skiinerechts (Originaltext oben S. 25(5) ist so abgefasst. dass man sich zu der Annahme versucht fiihlt. sie sei einer älteren kanonistischen Quelle entnomnien. Uni niir wenn niöglich in dieser Erage Klarheit zu verschaffen. habe ich mich an die (kingregazione dei Riti im \’atikan gewendet. Der (dief der Kongregation hat als Sachverstäiidigen den Professor der Moraltheologie P. Zephyrin Franz, hinzugezogen. Professor Eranz nieiiit, dass nieiiie Verniutung. die Regel könne sich in älteren Dekretalensamnilungeii finden. richtig sei, dass es aber Wochen. ja Monate in Anspruch nehmen wiirde, die Quellen zu untersuchen. Leider ist es mir nicht geluiigen. eiiie Restätigung meiner Annahme zu finden, aber meines Erachtens sollte die weitere Forschung darauf aufmerksam sein. dass bier ein der näheren Untersuchuiig wiirdiges Problem vorliegt. IV Inwiefern Andreas Suneseiis Rechtsregel in der Paraphrase sclioii in friilierem kanonischeni Recht vorgekommen ist. interes-

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