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2(55 extenso wiedt'i'gegebeii oben S. 175. sagl, das.s. wenii ein Kind auch nur eine Sfiinde lebe, das Krbe der toten Mutter dein \'aler zul'atle. Die Hypolhese, dass die ^'erknupfung der Taiil'e init deni ICrlireeht ant' einen heidnischen Rechtsbrauch zuruckgehe. f'indet in <i(’u Qnellen kcinerlei Anh(iltsj}iinkte. Ausser in den nordischen Rechtsqiiellen koininl die Verkniiprung von 'raul'e/Krbreeht nur in der Lex Msigotoruin vor, obne dass sicli ein direkter Zusaininenhang zwischen letztereiu (ieselz und den nordischen nacliweisen liesse. Dies diirt'te sich so erktären. dass die Initiative iin Xorden wie ini Siiden niit Gutheissung durc-h die Kurie von der Kirche ausgegangen ist. Die stark cliristlicbe Prägling der Stetle in der Lex \Msigotoruin ist ein Indiz dal'iir. dass ein Mann der Kirche sie t'ornniliert hat. II Das l^pplandsgeseiz ist. wie wir oben sahen. das einzige der schwedischen Landschaltsrecbte. das die 'Faufe als Bedingung liir das Lrbrecht unerwähnt lässt. Uin I'^rbrecbt zu erhalten. nuisstc das Kind —das war die einzige Forderung — lebendig geboren sein. Meines bhachtens isl dicse Regel die ältesle und imiss schon vor deni ('bristentuni existierl baben. I'lLi.xs Wessén vertrill in seineni Bucli ..Svensk nicdeltid'‘ (Das schwedisclie Mittelaller: 10(58) eine genau eiilgegengesetzte Ansichl und iiieinl. dies Prinzip sei das jiingere. die Taul'e ais lubbedingung dagegen das jillere. Diese Regel sei. iiieinl Wessén. von holiein .Viter und diirfte schon in Iriilien V'ereinbarungen zwischen tlen Missionsbischiil’eii und LandschaCtsthingen vorgekoinnien sein. bereits ein paar Jahrhunderte vor der I-hitstehung der Kircbenabscbnitte oder in.a. W. schon ini 11. .Ill. Diese Ilypothese setzt einen raschen und entscheidenden .Sieg der Kirche voraus. was den wirklichen ^"erh^iltnissen nicht enisprichl. Xach Wessén soil die Regel iiber rant'e und bh'brecht. die vor 120(5 existierte. bei der Xeubearbeitung des I jiplandsgeselzes gestrichen worden sein. Die Urlieber der Anderung des Geselzes wären der Donipropst Andreas And und der Oberrichler der Provinz Birger Persson, die diese Initiative ergrillen luitten. weil die Vorschril't ini kanonischen Recbt I'ehlte. Man

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