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260 — so heisst es —Torgils der Pate Valdemars gewesen war. Die wirkliehe Ursache hing jedoch mit Torgils Sturz iind seiner darauf t'olgenden Hinrichtung zusammen. Ein interessantes Peispiel datiir. wie eine Ehe wegen sowohl leiblicher wie geistiger Verwandlschaft diirch das Urteil der Kirche autgeHisl wnrde, t'indet sich in zwei Akten vom Anfang des 15. Jh.s. In der epischen Dichtiing erscheint das Motiv in dein iiber ganz Skandinavien in zahlreichen Varianten verbreiteten \"olk.slied von Axel nnd ^"alborg interessant besonders dadurch, dass der urs])rnngliche Verfasser olfensiehtlich iiber gate Kenntnisse des kanonischen Heehts vertiigfe. In engeni Anschluss an das A'olkslied gab Oehlenschliiger 1810 sein romantisches Trauerspiel ..Axel und \’alborg“ heraus. KAP. 8. DIE AUSSETZUXG VON KINDERX Das iilteste germanische Recht spricht nur wenig iiber das Aussetzen von Kindern. Restimmungen dariiber geben die Lex Gundobada. die Lex ^’isigotorum und das Gesetz des angelsiichsischen Kiinigs Ines, alle aus dem 6. und 7. Jh. ILs gebt darin in ersler Linie inn die Erage. wie das Verhiiltnis zwischen den Pt'legeeltern, die sich des Kindes angenoininen hatten, und den leiblichen Eltern zu regeln sei. Vorschriften dariiber linden sich sogar noch im Schwabenspiegel voin IGide des 18. .Ih.s. Diese Quellen zeigen. dass der heidnische Branch, unwillkoininene, auch gesunde Kinder auszusetzen, nicht strafbar war. Dasselbe besagl ein Dekret Papst Gregors IX. (1227—1284). ^"on den schwedischen Landschai'tsrechten erwahnt nur das Gutarecht das Ilinaustragen von Kindern, das verboten ist. Die isländischen Sagen enlhalten zahlreiche Beispiele dieser Sitte. \"on den skandinavischen Gesetzen des Mittelalters bieten die norwegischen am meisten. was die Entwicklimg von der heidnischen Anschauung zu der christlichen Auffassung betritft. dass nämlich jedes lebendig geborene Kind das Recht habe zu leben. Das ällere norwegische Kirchenrechl gibt hinsichtlich des missgestalten Kindes heidnische Rechtsauffassung wieder. Zwar heisst es, dass jedes Kind zur Kirche zu bringen sei. um die Taule zu erhållen, aber die schwer

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