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254 wiederholt werden. Hatte eine Hand oder eiii Fuss den Mutterleib verlassen, sollte das Glied bedingt, sub conditiouc, gelaiifl werden. Das bedeiitete, dass die Taid’e, falls das Kind iiberlebte, wiederholt werden sollte nach der Formel: „Si tu es baptisatus, non te rebaptiso, sed si non es baptisatus, ego te baptiso . . In Schweden wurde diese Forinel erst im Handbuch von 1548 verboten. — Sucht man ein einheitliches Bild dieser Regeln, die in der katholischen Zeit in Schweden fiir die Nottaufe während der ladbindung geherrscht haben iniissen, so findet man es im Codex iuris canonici von 1917 und im Rituale Romamnn von 1952. die die mittelallerlichen Formen bewahrt haben. In der schwedischen Kirchenordnung von 1571 verbot man diese Arten von Taufe. d) Die in der Kirche nom (ieistlichen vollzo(jenc Taufe Wenn auch die Xottaufe im Miltelaller eine ganz andere Bedentung hatte als in moderner Zeit, so war es natiirlich dennoeh normal, dass die Paten das Kind zur Kirche bringen iind vom Geistlichen tauten lassen konnten. Wenn die Paten die Kirche erreicht batten, sollten sie den Geistlichen rufen, der im Pl’arrhaus wohnen musste. Fr hatte nicht das Recht, sich weiter von der Kirche zu entfernen, als dass er den Klang der Kirchenglocke h()ren konnte. War der Geistliche nicht antreffbar. batten die Paten das Recht, die Kirchenglocke zu läuten. Zerbrach sie dabei. war das ungestraft. —Bis auf unsere Tage erhaltene Taufrituale findet man in denselben Handbiichern wie das Trauritual, siehe oben S. 237. Die Taufe war wie die Training in zwei Akte eingeteilt. Der letztere. die eigentliche Taufe, wurde innerhalb der Kirche zelebriert. Der erstere fand vor der Kirchentiir statt und bestand vor allem darin, dass der Geistliche das Kreuzzeichen. das primum sipiunn, i'lber das Kind machte. Dabei kamen auch cinige liixorzisinen vor, die den Teufel aus dem Kind austreiben sollten. Diese Beschwörungsformeln sind in der katholischen Kirche noch lebendig und gehören zu den primitiven Ziigen des Taufaktes. In Schweden gab es sie auch noch nach der Reformation. und erst im Handbuch von 1811 verschwanden sie endgiiltig. Nach dem .\kt vor der Kirchentiir sollte der Kiister, das heilige (il und eine brennende Kerze in den Händen, die Prozession in

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